Michael Jacksons Arzt erhält Höchststrafe

Herzspezialist Conrad Murray wird zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

Los Angeles. Überraschend hat ein Gericht in Los Angeles Dr. Conrad Murray, den Leibarzt des verstorbenen Popsuperstars Michael Jackson, zur Höchststrafe von vier Jahren hinter Gittern verurteilt. Murray war vor drei Wochen von einem Geschworenengericht der fahrlässigen Tötung des Sängers für schuldig befunden worden. Zwei Monate lang soll Murray dem Entertainer fast jeden Tag das gefährliche Narkosemittel Propofol gegeben haben. Am 25. Juni 2009 starb „Jacko“ dann an einer Überdosis.

Richter Michael Pastor, der Murray nach dessen Verurteilung als „gemeingefährlich“ bezeichnet hatte und ihn vor laufenden Kameras in Handschellen abführen ließ, zeigte jetzt auch bei der Verkündung des Strafmaßes keine Gnade. Der Kardiologe habe „seinen Patienten im Stich gelassen und dabei weder die geringste Reue gezeigt noch die Verantwortung übernommen.“

Die Staatsanwaltschaft forderte über die Haftstrafe hinaus Schadenersatz von bis 120 Millionen Dollar für die Kinder des Superstars, Prince, Paris und Blanket Jackson. Der König der Popmusik starb kurz vor dem geplanten Beginn seiner Tournee. Laut Staatsanwalt David Walgren hätte Jackson an seinen Auftritten über 100 Millionen Dollar verdient, dafür solle nun der Verurteilte aufkommen. „Es ging Dr. Murray nur um sich und sein eigenes Schicksal“ sagte Walgren. „Er stellte nicht den Verstorbenen, sondern sich selbst als Opfer hin.“

In einem Interview nach seiner Verurteilung hatte der Kardiologe beteuert, dass „ich mich nicht schuldig fühle, denn ich habe nichts Falsches getan.“ Überraschend war das Strafmaß nun doch, weil in Kalifornien ein neues Gesetz vorsieht, dass Straftäter, die als nicht gewalttätig eingestuft werden, höchstens einen Teil ihrer Strafe hinter Gittern verbringen. Damit sollen die überfüllten Gefängnisse entlastet werden. Rechtsexperten erwarten daher, dass Murray nicht mehr als die Hälfte seiner Strafe wird absitzen müssen. Danach könnte er mit elektronischen Fußfesseln unter Hausarrest gestellt werden.