Urteil Millionäre überfallen: Indizien bringen „Maskenmann“ lebenslang ein
Frankfurt (Oder) (dpa) - Im spektakulären Indizienprozess um den sogenannten Maskenmann hat der Angeklagte eine lebenslange Haftstrafe bekommen.
Die Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) sahen es als erwiesen an, dass Mario K. zwei Millionärsfamilien bei Berlin überfallen und einen Bankmanager entführt hatte.
Sie verurteilten den 47-Jährigen unter anderem wegen versuchten Mordes und erpresserischen Menschenraubs. Die Verteidigung, die Freispruch verlangt hatte, legte sofort Revision ein.
Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn alles bestritten. Eindeutige Beweise gegen den Mann gab es nicht. Der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs betonte, dass die Indizien in ihrer Summe gegen den früheren Dachdecker gesprochen hätten. „All diese Indizien addieren sich zur Gesamtschau und führen uns zur Überzeugung, dass der Angeklagte der Täter dieser drei Taten war.“
Der vorbestrafte 47-Jährige muss zudem einem Wachmann, den er bei einem der Überfälle niederschoss, 250 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Mann sitzt seit dem Schuss im Rollstuhl. Das Strafmaß entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Nebenklage hatte zudem Sicherungsverwahrung verlangt. Dem folgte das Gericht aber nicht. Bei allen Überfällen war der Täter vermummt und trug eine Art Imkermaske, weshalb er als „Maskenmann“ bezeichnet wurde.
Nach den Worten des Richters kundschaftete der frühere Dachdecker südöstlich von Berlin Villengegenden aus. Sein Ziel: Einen Reichen entführen, um Lösegeld zu erpressen. 2012 gelang es dem „Maskenmann“, einen Bankmanager in seine Gewalt zu bringen und ihn mit einem Kajak auf eine nahe gelegene Schilfinsel zu verschleppen. Das Opfer konnte sich nach mehr als einem Tag befreien.
Bereits im Jahr zuvor hatte der 47-Jährige dem Urteil zufolge zweimal Mitglieder einer anderen Millionärsfamilie überfallen. Der Täter knüppelte eine Frau nieder und schoss Monate später auf ihre Tochter. Das Gericht hält es für sehr wahrscheinlich, dass er die junge Frau entführen wollte. Sie konnte flüchten, weil ein Wachmann sie schützte. Der Täter wurde im Herbst 2013 in Berlin festgenommen.
Bundesweites Aufsehen erregte der Kriminalfall auch, weil Kritik an der Ermittlerarbeit aufkam. Polizeibeamte hatten als Zeugen angegeben, dass sie nicht in alle Richtungen - etwa einer fingierten Entführung - hätten ermitteln dürfen. Ihre Chefs bestritten das.
Auch eine Kriminologin äußerte Zweifel an den Aussagen des entführten Bankmanagers. Richter Fuchs machte indes deutlich: „Der Schilderung des Geschädigten schenken wir in vollem Umfang Glauben.“ Es gebe kein erkennbares Motiv, warum es sich um eine Lügengeschichte handeln soll. Der Anwalt des Entführungsopfers, Panos Pananis, sagte nach dem Urteil über seinen Mandanten: „Es war wichtig für ihn, dass die Kammer auch mal ganz klar gesagt hat, dass überhaupt nichts dran ist an den Zweifeln.“ Sein Mandant sei froh über das Ende des Verfahrens.
Noch zuletzt hatte sich der Prozess zugespitzt, weil die Verteidigung einen möglichen weiteren Verdächtigen ins Spiel brachte: einen Ex-Polizisten. Das Gericht veranlasste kurz vor Ende des Prozesses einen DNA-Abgleich, der den Mann schließlich entlastete.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revisionsfrist beträgt eine Woche.