Model freigesprochen — Puderdose am Ohr?

Düsseldorferin (29) muss kein Bußgeld für Handy am Steuer bezahlen.

Düsseldorf. Für die Polizisten war es ein klarer Fall. Mit einem Handy in der Hand rauschte Tatjana B. (Name geändert) mit ihrem weißen BMW in Düsseldorf an ihnen vorbei. Sie schrieben eine Anzeige: 40 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg. Doch am Freitag bekam die 29-Jährige einen Freispruch vor dem Amtsgericht. Denn sie arbeitet als Model und das vermeintliche Handy sei ein Puderdöschen.

Gleich zu Beginn des Prozesses packte die Frau das „Beweisstück“ aus und legte es auf den Tisch der Amtsrichterin. Tatsächlich sieht die Puderdose ihrem iPhone täuschend ähnlich. „Ich habe außerdem eine Freisprechanlage“, erklärte Tatjana B., „da brauche ich das Handy nicht in der Hand zu halten.“

Das konnten die beiden Polizeibeamten nicht überzeugend widerlegen. Die hatten eine gezielte Gurt- und Handy-Kontrolle in der Düsseldorfer Innenstadt durchgeführt. Allerdings konnten sie keine Angaben dazu machen, ob B. damit tatsächlich telefoniert hat. Ausgesehen habe das Gerät wie ein iPhone — und damit wie das Puderdöschen, das die Richterin vor sich liegen hatte. Obwohl sie Zweifel an der Geschichte des Models hatte, gab es am Ende einen Freispruch.

Jüngst hatte es zwei ähnliche Fälle gegeben. Ein Rechtsanwalt war bei einer Tempokontrolle geblitzt worden, als er mit einem vermeintlichen Handy am Ohr unterwegs war. „Das ist doch ganz klar ein Diktiergerät“, erklärte der Jurist dem Richter. Und hatte damit Erfolg — lediglich um die Buße für das zu schnelle Fahren kam er nicht herum. Ein anderer Autofahrer brachte seinen Notizblock mit, der die gleiche Größe wie sein Smartphone hatte. Zwar bemerkten die Polizisten bei der Kontrolle auf der Vorderseite etwas Helles. „Das war die Vorderseite des Blocks“, beteuerte der Angeklagte. Auch dafür gab’s einen Freispruch.