Monika Harms: Liberal und konservativ
Sie ist die erste Generalbundesanwältin in der Geschichte der Bundesrepublik.
Monika Harms ist seit Juni vergangenen Jahres die erste Generalbundesanwältin in der Geschichte der Bundesrepublik. Zuvor hatte die heute 60-Jährige seit 1987 als Richterin dem Bundesgerichtshof angehört, seit 1999 als Vorsitzende des 5. Strafsenats in Leipzig. Davor lag eine klassische Justizkarriere: 1974 wurde sie in Hamburg zur Staatsanwältin ernannt, 1980 zur Richterin am Landgericht und schließlich - nach einem Intermezzo beim Finanzgericht - zur Bundesrichterin. Harms ist verheiratet und lebt in Karlsruhe. Die ausgewiesene Expertin für Steuerstrafrecht gilt nicht nur fachlich als erste Wahl. In Justizkreisen wird sie als durchsetzungsfähig geschildert, als eine Frau, die "kein Blatt vor den Mund" nimmt. Vom Bundesgerichtshof, wo inzwischen sechs der 17 Senate von Frauen geleitet werden, wechselte sie auf ein vorwiegend männlich dominiertes Terrain: In der Geschichte der Karlsruher Anklagebehörde gab es bisher überhaupt nur zwei Bundesanwältinnen. Auch ihre Kollegen bescheinigen Harms die nötige Härte für den Job - und die Bereitschaft, "Flagge zu zeigen". Politisch wird die der CDU angehörende Juristin als "konservative Liberale" eingestuft. dpa