Mord an Obdachlosem ungesühnt

Weil das Gericht nicht klären konnte, welcher der beiden Schüler zuschlug, wurden beide nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Kamp-Lintfort. Der Mord an einem behinderten Obdachlosen in Kamp-Lintfort bleibt vorerst ungesühnt. Ein 17-jähriger Schüler wurde am Montag vom Mordvorwurf freigesprochen. Stattdessen erhielt er wegen gefährlicher Körperverletzung ebenso wie ein gleichaltriger Komplize ein Jahr Haft auf Bewährung. Das sagte ein Sprecher des Klever Landgerichts. Das Gericht habe nicht eindeutig feststellen können, wer dem 51-Jährigen den Schädel zertrümmert und ihn letztlich umgebracht hat. „Der Grundsatz ,im Zweifel für den Angeklagten’, gilt auch dann, wenn es wehtut“, sagte Richter Johannes Huismann.

Der Mord auf einem Schwimmbad-Parkplatz hatte großes Entsetzen ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft sah den 17-Jährigen überführt und wollte neun Jahre Gefängnis wegen Mordes. Sein Verteidiger wertete den Tatbeitrag als fahrlässige Tötung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Hauptangeklagte hatte die tödlichen Hiebe bestritten. Er sei mit dem Auto umhergefahren, in dem das Opfer lebte. Dabei habe sich der 51-Jährige hinten an den Wagen gehängt und sei gestürzt. Doch die Rechtsmediziner schlossen aus, dass der Obdachlose auf diese Weise starb. Er sei eindeutig mit einem kantigen Gegenstand erschlagen worden.

Das Opfer hatte noch versucht, seinen Peiniger mit seinem Handy zu filmen und dabei einen 20 Sekunden langen Wortwechsel aufgenommen. Er endet abrupt mit einem lauten Geräusch — vermutlich, weil das Handy in diesem Moment zerstört wurde.

Der 51-Jährige lebte in einem Auto auf einem Parkplatz, nachdem seine Wohnung in Duisburg ausgebrannt war. Die Polizei war den Tätern auf die Spur gekommen, weil sie sich mit der Tat gebrüstet hatten. An dem Auto, das von ihnen demoliert wurde, hatten die Jugendlichen Schuh- und Fingerabdrücke hinterlassen.