Urteil gegen rechtsradikalen Maskenverweigerer Mord an Tankstelle - Staatsanwaltschaft legt Revision ein
dpa · Der tödliche Schuss eines Maskenverweigerers auf einen jungen Tankstellen-Mitarbeiter wird die Justiz weiter beschäftigen. Die Staatsanwaltschaft will in die nächste Runde gehen.
Zwei Tage nach der Verurteilung eines rechtsradikalen Maskenverweigerers zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen der Ermordung eines Tankstellen-Mitarbeiters hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Eine Begründung für diesen Schritt liege noch nicht vor, teilte das Landgericht Bad Kreuznach am Donnerstag mit.
Der Täter, ein 50 Jahre alter Deutscher, war am Dienstag wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Allerdings hatte die Schwurgerichtskammer - anders als von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefordert - keine besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Dabei geht es um die Frage, ob der Verurteilte nach 15 Jahren Haft bei guter Führung auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden kann. Eine Revision wird nach Gerichtsangaben vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt.
Die Verteidigung hatte nach dem Urteil ebenfalls angekündigt, die Möglichkeit einer Revision zu prüfen. Sie hatte den Tatvorwurf des Mordes zurückgewiesen und stattdessen auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit des 50-Jährigen plädiert, der nach Schätzung eines Gutachters zum Zeitpunkt des Schusses rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Ein entsprechender Revisionsantrag war bis Donnerstagnachmittag noch nicht bei dem Gericht eingegangen. Vom Verteidiger war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Die Tat am 18. September 2021 an einer Tankstelle im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der Angeklagte hatte gestanden, sich aus Wut darüber, dass der Kassierer ihm ohne Corona-Maske kein Bier verkaufen wollte, zu Hause eine illegale Waffe geholt und bei einem erneuten Besuch in der Tankstelle den 20-Jährigen erschossen zu haben.
Nach Ansicht des Gerichts war die rechtsradikale Einstellung des 50-Jährigen und seine Feindschaft gegen den Staat das Hauptmotiv für die Tat. Den Kassierer habe er als Repräsentanten für den Staat und die aus seiner Sicht völlig verfehlte Corona-Politik gesehen.
Auch wenn die Begründung für die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision noch nicht vorliegt, gehen Prozessbeobachter davon aus, dass es dabei um die Frage nach der besonderen Schwere der Schuld gehen dürfte. Die Vorsitzende Richterin Claudia Büch-Schmitz hatte in ihrer Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass es dafür im Strafrecht keinen Automatismus gebe. Zwar sprächen die beiden Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe dafür ebenso wie das Leid, das der Mord der Familie des Opfers und traumatisierten Zeugen zugefügt habe.
Auf der anderen Seite sei der Täter nicht vorbestraft, habe sich freiwillig gestellt und bei der Polizei ein umfassendes Geständnis abgelegt, sagte sie. Er habe offen seine Motive genannt, die wiederum zu der Verurteilung wegen Mordes geführt hätten. Außerdem habe er den Ermittlern die Zugangscodes zu Computer, Smartphone und anderen mobilen Rechnern gegeben, die andernfalls nur mit erheblichem Aufwand zu entschlüsseln gewesen wären. Damit habe der Täter den Ermittlern Zugang zu ihn belastenden Chats gewährt. All dies führte nach ihren Worten in der Abwägung dazu, keine besondere Schwere der Schuld festzustellen.