Widersprüchlichen Aussagen Staatsanwaltschaft prüft in Mordfall Lübcke Ermittlungen wegen Strafvereitelung

Hamburg · Der Hauptverdächtige im Mordfall Lübcke soll bei seinem ersten Geständnis über den Tatablauf gelogen haben. Damals hatte er ausgesagt, den Mord allein verübt zu haben.

Stephan E., Tatverdächtiger im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, wird nach einem Haftprüfungstermin beim Bundesgerichtshof (BGH) zu einem Hubschrauber gebracht.

Foto: dpa/Uli Deck

Die Staatsanwaltschaft Kassel prüft nach der neuen Vernehmung des Hauptverdächtigen im Fall der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke Ermittlungen wegen Strafvereitelung. Die Behörde prüfe einen entsprechenden Anfangsverdacht, berichtete der "Spiegel" am Freitag vorab aus seiner neuen Ausgabe. Hintergrund der weiteren Ermittlungen sei die Aussage des Hauptverdächtigen Stephan E. am Mittwoch vor dem Ermittlungsrichter in Kassel, wonach er bei seinem ersten Geständnis im Sommer in Bezug auf den Tatablauf nicht die Wahrheit gesagt habe.

Damals hatte er ausgesagt, den Mord allein verübt zu haben. Am Mittwoch erklärte E.s Anwalt vor Journalisten, dass der wegen Beihilfe zum Mord in Untersuchungshaft sitzende mutmaßliche Komplize Markus H. Lübcke im Streit versehentlich erschossen haben soll. Grund für die widersprüchlichen Angaben sei, dass E.s vorheriger Anwalt seinem Mandanten Schutz und finanzielle Vorteile für seine Familie versprochen habe, wenn er die Schuld auf sich nähme.

Der ehemalige Anwalt E.s dementierte die Vorwürfe gegenüber dem "Spiegel". Der frühere NPD-Politiker habe seinerseits eine Strafanzeige gegen E. wegen falscher Verdächtigung angekündigt, hieß es.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. Laut Obduktion wurde der 65-Jährige mit einer Kurzwaffe aus nächster Nähe erschossen. Die Ermittler gehen von einem rechtsextremen Hintergrund der Tat aus.

(AFP)