Wie ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Justizministerium am Mittwoch berichtete, wird die Flucht des Mannes seine Gesamtstrafe nicht verlängern, denn Weglaufen ist nicht strafbar. Er muss allerdings die Woche „nachsitzen“.
Der 27-Jährige Essener hatte seine Begleiter am Dienstag vergangener Woche beim Besuch im Haus seiner schwerkranken Mutter ausgetrickst. Nachdem er mit seinem Bruder gesprochen hatte, war er den Justizbeamten aus den Augen geraten. Wegen Einbruchsdiebstahls soll er noch bis Mitte 2015 eine Haftstrafe in der Haftanstalt im niederrheinischen Willich absitzen.