Nach Notlandung: Fluglehrer und -schüler widersprechen einander
Frankfurt (Oder) (dpa) - Im Prozess um den Beinahe-Absturz einer Sportmaschine in Ostbrandenburg hat der Fluglehrer eine sexuelle Belästigung des angeklagten Flugschülers ausgeschlossen. „Das ist eine grenzenlose Lüge“, sagte der 73-Jährige vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) zum Prozessauftakt.
Zuvor hatte der angeklagte 52-Jährige von sexuellen Übergriffen des Fluglehrers auf ihn am Boden und in der Luft berichtet. Dem Schüler wird unter anderem versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Die Anklage geht davon aus, dass er seinem Fluglehrer im Sommer 2013 in der Luft einen rund ein Kilogramm schweren Stein gegen den Kopf schlug und dann die Cessna abstürzen lassen wollte. Der Flugschüler aus Berlin habe aus Selbsttötungsabsicht gehandelt und seinen Lehrer mit in den Tod reißen wollen.
Der Angeklagte dagegen berichtete, dass das Flugzeug nach einem Gerangel abgestürzt sei. Als es bereits am Boden aufgeschlagen sei, habe der Fluglehrer ein Messer gezückt, woraufhin er mit einem Stein zugeschlagen habe. Der Flugschüler ist griechischer Staatsangehöriger, ein Dolmetscher übersetzte im Prozess.
Der Fluglehrer, der in Strausberg (Märkisch-Oderland) eine Flugschule betreibt, tritt als Nebenkläger auf. Er habe am Absturztag einen Schlag auf den Kopf verspürt und dem Schüler ins Gesicht gesehen. „Er hatte ein angstverzerrtes Gesicht, eine regelrechte Fratze.“ Dem Fluglehrer war eine Notlandung auf einem Feld im Oderbruch geglückt.