Verschreibungspflichtiger Wirkstoff "Natürliches" Potenzmittel „Rammbock“ kann tödlich sein - Staatsanwaltschaft ermittelt

Ravensburg · Angepriesen als harmloses Nahrungsergänzungsmittel sollte „Rammbock“ müde Männer munter machen. Doch manche Käufer gingen unwissentlich ein hohes Risiko ein. Ein beigemischter verschreibungspflichtiger Wirkstoff kann tödliche Folgen haben.

Der verschreibungspflichtige Wirkstoff in dem Potenzmittel „Rammbock“ kann besonders bei Männern mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen gefährlich werden.

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Nach dem Fund eines Arzneistoffes in einem als natürlich angepriesenen Potenzmittel ermittelt die Staatsanwaltschaft Ravensburg gegen einen Friedrichshafener Unternehmer. Am Vortag habe es wegen des möglichen Verstosses gegen das Arzneimittelrecht bereits Durchsuchungen in dessen Vertriebsfirma gegeben, teilte die Behörde am Freitag mit. Dabei seien 11 000 Verpackungseinheiten des Produkts „Rammbock“ sichergestellt worden. Das Regierungspräsidium Tübingen hatte zuvor Strafanzeige erstattet.

In den Pillen war die Konzentration des verschreibungspflichtigen Wirkstoffes Sildenafil laut Regierungspräsidium sogar höher als in erhältlichen Medikamenten. Damit sei „Rammbock“ ein Arzneimittel, was für den Kunden weder durch die Vertriebskanäle noch an den Verpackungen kenntlich gemacht worden sei. Präparate mit Sildenafil werden unter anderem zur Behandlung von Erektionsstörungen des Mannes verschrieben, das wohl bekannteste dieser Gruppe ist Viagra.

Auf den illegalen Zusatz in dem Nahrungsergänzungsmittel war die Lebensmittelüberwachung bei einer Stichprobe aufmerksam geworden. Das Regierungspräsidium Tübingen hatte am Donnerstag vor dem im Internet gehandelten Nahrungsergänzungsmittel gewarnt. Die Einnahme des Produkts könne zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, im schlimmsten Fall zum Tode führen. Wie der Sprecher des Regierungspräsidiums weiter mitteilte, kann der Wirkstoff besonders Männern mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen gefährlich werden.

Nahrungsergänzungsmittel müssten weit niedrigeren Anforderungen genügen als verschreibungspflichtige Medikamente, die vor der Zulassung durch das Bundesamt für Arzneimittel vielfältige Untersuchungen durchlaufen müssen.

Nach Angaben des Sprechers kommt es auch international häufiger vor, dass Nahrungsergänzungsmittel auftauchen, die gegen das Arzneimittelrecht verstoßen. „Rammbock“ soll auch in Wettbüros vertrieben worden sein. Dies sei ein bislang unbekannter Vertriebsweg.

(dpa)