Düsseldorf Streit um neue Check-up-Regelung: Krankenkassen bieten Übergangsfrist
Düsseldorf. · Vorsorgeuntersuchungen werden nur noch alle drei statt zwei Jahre bezahlt. Das löste viel Ärger aus. Nun gibt es zumindest eine Übergangsphase.
Der Unmut zeigt Wirkung: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen haben sich auf eine Übergangsfrist bei der reformierten Vorsorgeuntersuchung für Erwachsene verständigt. Für alle gesetzlich Versicherten, bei denen der letzte Check-up im Jahr 2017 stattgefunden hat, ist die Wiederholungsuntersuchung bis zum 30. September dieses Jahres möglich.
Seit dem 1. April haben Patienten ab 35 Jahren nur noch alle drei Jahre Anspruch auf den Check-up. Zuvor war dies als Kassenleistung alle zwei Jahre möglich. Diese Änderung hatte bei vielen Patienten und niedergelassenen Ärzten für Verärgerung gesorgt. Ohne Übergangsfrist hätten zahlreiche bereits vereinbarte Termine wieder abgesagt werden müssen.
Für alle gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren, bei denen die letzte Gesundheitsuntersuchung 2018 oder in diesem Jahr stattgefunden hat, gilt das neue dreijährige Untersuchungsintervall. Wurde der Check-up 2018 durchgeführt, kann die nächste Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten erst wieder 2021 stattfinden. Neu ist seit dem 1. April, dass Versicherte zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr einmalig zum Check-up gehen können.
Ziel ist es, häufig auftretende Probleme wie zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes frühzeitig zu erkennen. Der Arzt fragt nach Vorerkrankungen und Krankheiten von Familienmitgliedern. Zudem prüft er den Impfstatus. Hinzu kommen das Messen des Blutdrucks sowie eine Blutprobe zur Kontrolle der Cholesterin- und Blutzuckerwerte. Bei Patienten ab 35 Jahren wird außerdem der Urin untersucht.
Für alle Altersstufen gilt, dass Ärzte bei der Feststellung von vorhandenen Risikofaktoren kürzere Intervalle als drei Jahre wählen können.