Sonderverordnung Neue Benimmregeln auf Mallorca - Anzeigen gegen Partylokale am Ballermann erstattet

Palma de Mallorca · Auf Mallorca am Ballermann wurden neue Benimmregeln eingeführt. Doch daran halten sich wohl nicht alle Partylokale. 58 Anzeigen wurden erstattet. Auch ein Urlauber muss ein Bußgeld zahlen.

Mallorca hat Benimmregeln für den Ballermann aufgestellt. Wer sich nicht daran hält muss mit einer Anzeige rechnen.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Zum Start in die Sommersaison am Ballermann auf Mallorca gibt es Ärger für Dutzende Partylokale. Die Polizei in der Hauptstadt Palma überprüfte in den vergangenen Tagen 245 Betriebe auf die Einhaltung der neuen Benimmregeln. Ergebnis: Die Inspektoren stellten fast 60 Verstöße gegen die Normen fest und leiteten entsprechende Bußgeldverfahren ein, wie die örtliche Polizei am Freitag auf Facebook mitteilte.

Partylokale in bestimmten Gegenden - etwa rund um die berühmte Schinkenstraße - müssen seit dem 1. April ihr Gelände von der Straße abgrenzen, damit Urlauber Drinks und Speisen nicht mehr auf dem Bürgersteig konsumieren. Zudem darf keine Werbung für alkoholische Getränke mehr gemacht werden.

Ein Sprecher der Ortspolizei bestätigte der Deutschen Presse-Agentur den Einsatz: „Es wurden insgesamt 58 Anzeigen wegen verschiedener Verstöße gegen die Sonderverordnung für touristische Zonen (ZEIT) erstattet.“ 45 Betriebe wurden wegen illegaler Alkoholwerbung angezeigt, zehn wegen fehlender vorgeschriebener Info-Schilder, zwei wegen mangelnder Umzäunung zur Straße und eines wegen Werbung mit sexuellen Inhalten. Auch ein Urlauber habe bereits ein Knöllchen in Höhe von 50 Euro bekommen, weil er unerlaubterweise bei einem Straßenhändler eingekauft hatte, sagte der Sprecher.

Die Bußgelder für die Lokale können mallorquinischen Medienberichten zufolge bis zu 3000 Euro hoch sein. Beamte würden den ganzen Sommer lang die Partymeile kontrollieren, kündigte die Polizei an.

(dpa)