Neue Runde im Suhrkamp-Streit
Berlin (dpa) - Am Anfang war von wenigen Monaten die Rede. Als der traditionsreiche Suhrkamp Verlag im Mai 2013 überraschend Insolvenz anmeldete, sollte die Sanierung so schnell wie möglich über die Bühne gehen.
Inzwischen ist mehr als ein Jahr mit Klagen und Beschwerden vergangen.
Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs verordnet dem Haus nun eine weitere Hängepartie - open end.
Natürlich geht es - wie kann's bei Suhrkamp anders sein - wieder um äußerst knifflige Rechtsfragen. Nach dem am Montag bekanntgegebenen höchstrichterlichen Beschluss muss sich das Landgericht Berlin nun doch mit einer Beschwerde von Miteigentümer Hans Barlach gegen den umstrittenen Sanierungsplan von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz befassen.
Das hätten die Berliner Richter, wie von Barlach beantragt, schon im Frühjahr tun können. In zwei Entscheidungen lehnten sie das im Februar und April jedoch ab, weil sie die Beschwerde für unzulässig hielten. Mitnichten, befand nun das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe und forderte die Berliner Kollegen auf, die Hausaufgaben nachzuholen.
„Inzwischen sind Monate vergangen, wir liegen drei Felder zurück“, sagt der gerichtlich bestellte Sachwalter Rolf Rattunde am Dienstag. Und auch der von den Verlags-Oberen eingesetzte Generalbevollmächtigte Frank Kebekus nennt die Verzögerung bedauerlich. „Operativ läuft alles vernünftig. Am Tagesgeschäft ändert sich nichts“, versichert er im Gespräch mit der dpa.
Der Hamburger Medienunternehmer Barlach, mit 39 Prozent am Verlag beteiligt, versteht den Beschluss aus Karlsruhe dagegen als Rückenwind für seine Position. „Das ist schon ein sehr klares Signal und letztlich eine Rüge für den Insolvenzplan“, sagt Carl Ulrich Mayer, der Verwaltungsratspräsident von Barlachs Schweizer Medienholding.
Der Enkel des Bildhauers Ernst Barlach ist mit Unseld-Berkéwicz, der Witwe des legendären Firmenpatriarchen Siegfried Unseld, seit Jahren zutiefst zerstritten. Letztlich ist das von ihr vorgelegte Sanierungskonzept nur ein ausgeklügelter Plan, um den ungeliebten Miteigner zu entmachten. Dafür soll das Traditionshaus von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden.
Nach Angaben von Barlach-Vertreter Mayer haben die Karlsruher Richter in ihrem 22-Seiten-Beschluss bereits anerkannt, dass der Minderheitsgesellschafter durch den Insolvenzplan eindeutig benachteiligt wird. Das würde seiner Beschwerde Gewicht geben.
Die tatsächliche Entscheidung liegt aber nun zunächst beim Landgericht Berlin. Bis es dort einen Termin gibt, dürften weitere Wochen vergehen. Und schließlich könnte das Gericht dann erneut eine Beschwerde bei der obersten Instanz zulassen - Ring frei für die nächste Runde. Barlach ließ bereits ankündigen, er halte sich die Option offen.
Bei soviel Hickhack scheint es immer wieder ein Lichtblick, wenn die Barlach-Seite ihr ungebrochenes Interesse an einer einvernehmlichen und friedlichen Lösung bekundet. „Wir halten den andauernden Streit für nicht produktiv“, versichert Mayer. Aber die Fronten sind wohl längst zu verhärtet. „Nach unserer Erfahrung haben solche Bekenntnisse allenfalls die Halbwertzeit eines Türschlags“, heißt es auf der anderen Seite.