Nicht lustig: Loriot-Biografie vor Gericht
Braunschweig (dpa) - Loriot wird vermutlich tagtäglich zitiert, seine Sketche und Sprüche gelten schließlich als echte Klassiker. Doch was jedem Fan im Alltag gewährt sei, gilt nicht unbedingt für Autoren.
Das Braunschweiger Landgericht muss klären, ob in einer Loriot-Biografie rechtmäßig zitiert wurde. Ein Vergleich zwischen der klagenden Tochter des Humoristen und dem beklagten Münchner Riva-Verlag ist am Dienstag gescheitert. Ein Urteil soll am 16. Januar 2013 verkündet werden.
Bei dem Streit geht es um die Biografie, die der Journalist Dieter Lobenbrett geschrieben hat. Das Buch kam kurz nach dem Tod Vicco von Bülows im Sommer 2011 auf den Markt. Eine seiner zwei Töchter will nun die Biografie per Gerichtsbeschluss vom Markt nehmen lassen. Es soll urheberrechtlich geschützte Zitate aus Loriots Werk und aus anderen Quellen wie Interviews enthalten. Auch eventuelle Schadensersatzansprüche sollen geklärt werden. Der beklagte Münchner Riva-Verlag weist die Vorwürfe zurück.
„Das wird eine mühsame Prozedur, wir werden alle 68 Textstellen einzeln anschauen“, hatte der Vorsitzende Richter Jochen Meyer zu Beginn der Verhandlung am Dienstag festgestellt. Einige der Zitate seien laut Richter Meyer eindeutig schutzwürdig, andere wieder nicht. Urheberrechtlich geschützt sind Aussagen und Gedanken, die aus der Masse des Alltäglichen herausragen, auch eine individuelle Sprache sei schützenswert. „Man darf zitieren, wenn eine Verbindung des eigenen Werks und der Zitate besteht“, erläuterte Meyer das Urheberrecht.
Nach Ansicht der Loriot-Tochter, die selbst nicht nach Braunschweig kam, hat sich der Autor jedoch nicht mit dem Werk des Humoristen auseinandergesetzt, seine Zitate vielmehr zur Ausschmückung des Buches verwandt. „Klar, das ist netter zu lesen“, sagte Anwältin Christine Danziger. Eine tiefere Verbindung, eine Auseinandersetzung mit Loriot sei aber nicht gegeben. „Es geht uns um den Umgang mit dem Künstler und seinem Werk“, sagte die Anwältin.
Riva-Geschäftsführer Oliver Kuhn ist sich sicher, dass die gesamte Branche auf das Urteil blicken wird. Als Verleger habe er die Sorge, dass zunehmend auch bei kritischen, unliebsamen Biografien die Gerichte eingeschaltet werden könnten.
„Wir wollten einige Zitate rausnehmen“, sagte der Anwalt des Riva-Verlags, Konstantin Wegner. Doch dieses Angebot sei im Vorfeld der Verhandlung auf taube Ohren gestoßen. Und auch vor Gericht stellte die Anwältin der Klägerin fest: „Aus Sicht der Klägerin gibt es keine Möglichkeit der Einigung, sie möchte das entschieden haben.“