Zwei Übergriffe wurden vor Gericht verhandelt.
Eine der beiden Vergewaltigungen in einem Auto hatte der Angeklagte gefilmt und auf seinem Handy gespeichert. Dort entdeckte eines seiner eigenen Kinder den Film.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. Seine Aussage aber, der Film sei ausschließlich eine Inszenierung, in der er die Vergewaltigung einer Tramperin im Auto habe nachstellen wollen, hielt das Gericht für eine Schutzbehauptung.
Die Jugendschutzkammer glaubte dem Opfer. Die heute 21 Jahre alte Frau wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört.