Zweite Ehe kein Kündigungsgrund mehr NRW-Bistümer wollen Arbeitsrechtreform zeitnah umsetzen

Die zweite Ehe soll bei der katholischen Kirche nicht mehr zum Rauswurf führen. Die NRW-Bischöfe wollen die Reform auch in ihren Bistümern möglichst bald in Kraft setzen. Was das für noch nicht entschiedene Kündigungsklagen bedeutet, ist noch offen.

Essens Bischof Franz-Josef Overbeck sagt, in der Reform zeigt sich, „dass wir fähig sind, auch angesichts sich verändernder Lebensgewohnheiten Kirche zu sein“.

Münster/Essen (dpa) - Für die Beschäftigten der katholischen Kirche in Nordrhein-Westfalen lockert sich spätestens zum 1. August das Arbeitsrecht. Alle fünf Bistümer wollen die vom Verband der Diözesen Deutschlands beschlossenen neuen Regeln zugunsten von Wiederverheirateten und Lebenspartnern zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft setzen, wie es aus den Bischofsstädten Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn hieß.

Die Bischöfe hatten Anfang des Monats beschlossen, dass erneute Ehen nach Scheidungen sowie Lebenspartnerschaften zwischen Gleichgeschlechtlichen nur noch in Ausnahmefällen zur Kündigung führen sollen. Außerdem sollen Gewerkschaften stärker als bislang eingebunden werden können. Um die Reform wirksam werden zu lassen, müssen die einzelnen Bischöfe die Novelle im Amtsblatt veröffentlichen. Je nach Redaktionsschluss soll dies in den Bistümern zum Juli oder August geschehen.

Die Kündigung von wiederverheirateten Mitarbeitern katholischer Einrichtungen hatte immer wieder zu langwierigen Prozessen geführt. Offen ist bislang, ob strittige Verfahren nun neu bewertet werden könnten. So hatte das Bundesverfassungsgericht im Fall eines gekündigten Chefarztes einer katholischen Klinik in Düsseldorf den kirchlichen Sonderweg im November für rechtens erklärt und an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Dem Mediziner war nach einer Wiederheirat wegen Illoyalität die Kündigung ausgesprochen worden, er arbeitet allerdings nach wie vor für das Klinikum. Auf Anfrage teilte sein Arbeitgeber, der Verbund Katholischer Kliniken Düsseldorf, mit, das weitere Vorgehen prüfen zu wollen, sobald die Neuregelungen rechtskräftig seien. Ein Termin zur Wiederaufnahme des Verfahrens beim Bundesarbeitsgericht ist noch nicht festgelegt.

Das Erzbistum Paderborn teilte mit, bereits getroffene Personalentscheidungen blieben von der Gesetzesänderung unberührt. Wie auch aus den anderen Bistümern zu hören war, habe es sich in der Vergangenheit aber allenfalls um Einzelfälle gehandelt. Essens Bischof Franz-Josef Overbeck würdigte den Beschluss der Bischöfe in einer Mitteilung ausdrücklich. Darin zeige sich, „dass wir fähig sind, auch angesichts sich verändernder Lebensgewohnheiten Kirche zu sein“.