Alleingänge der Bundesländer So sieht der Flickenteppich der Corona-Regeln in Deutschland aus

Die Debatte um Corona-Lockerungen in Deutschland läuft auf Hochtouren. Manche Bundesländer sind bereits vorgeprescht - ein Überblick über die Unterschiede.

2G im Handel soll auch in NRW bald wegfallen - einige Bundesländer haben die Regel schon gestrichen.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Trotz anhaltend hoher Infektionszahlen läuft die Debatte um Lockerungen in Deutschland auf Hochtouren. Manche Bundesländer sind bereits vorgeprescht und haben einzelne Maßnahmen noch vor der Bund-Länder-Runde am kommenden Mittwoch gekippt. Der große deutsche Flickenteppich wird damit immer unübersichtlicher. Ein Überblick:

Einzelhandel

Niedersachsen war Mitte Dezember das erste Bundesland, in dem die 2G-Regel (geimpft und genesen) im Einzelhandel nach einem Gerichtsurteil außer Kraft gesetzt wurde. Auch in Bayern hatte ein Gericht der 2G-Regel eine Absage erteilt. In beiden Bundesländern gilt seither eine FFP2-Maskenpflicht in den Geschäften. Diesem Trend folgen jetzt viele Bundesländer: Auch in Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und dem Saarland reicht inzwischen die Maske.

In Thüringen und Sachsen gilt aktuell 3G statt 2G, hier kommen Ungeimpfte also auch wieder in alle Geschäfte. Sie brauchen dazu allerdings einen tagesaktuellen Schnelltest.

Viele andere Länder haben die Aufhebung der 2G-Regel schon angekündigt, etwa Hamburg (ab Samstag) sowie Rheinland-Pfalz (ab dem 18. Februar) und NRW (am 16. Februar). Auch in Berlin soll die Regelung laut der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey in der kommenden Woche fallen.

Gastronomie

Beim Besuch von Gaststätten gilt in der Hälfte der Bundesländer (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, NRW, Saarland und Niedersachsen) noch die 2G-plus-Regelung, zweifach Geimpfte müssen also geboostert oder zusätzlich genesen sein, um keinen tagesaktuellen Schnelltest vorzeigen zu müssen.

Doch in den Details unterscheiden sich die Regeln: So entfällt etwa in Niedersachsen die Testpflicht, wenn in Restaurants, Cafés oder Bars nur 70 Prozent der Plätze belegt sind. In Hessen und Rheinland-Pfalz gilt die Regel nur drinnen, draußen aber 2G. Sachsen-Anhalt hingegen ist bei 2G-plus nie mitgezogen. Thüringen setzt auf das 3G-Modell.

Sperrstunden, die bis vor kurzem noch in einigen Ländern galten, gibt es derzeit nirgends. Das kann sich aber bei hohen Inzidenzen und überlasteten Krankenhäusern zum Beispiel in Thüringen ändern.

Veranstaltungen

Hier kommen die Länder auf keinen gemeinsamen Nenner - die Maßnahmen sind bundesweit sehr verschieden. In manchen Teilen Deutschlands setzt die Politik auf 2G, anderswo auf 2G-plus. Die Länder unterscheiden dabei meist zwischen Events in Innen- und Außenbereichen. Zusätzlich ist die erlaubte Teilnehmerzahl oft an die Auslastung des Veranstaltungsorts gekoppelt oder hängt mit den Krankenhauseinweisungen zusammen.

Wie unterschiedlich die Regeln sind, zeigt ein Vergleich des Saarlands mit Mecklenburg-Vorpommern: Unter den gleichen Voraussetzungen sind im Saarland 4000 Gäste, in Mecklenburg-Vorpommern nur 1500 Gäste bei einer Veranstaltung drinnen erlaubt. In Niedersachsen dagegen sind sowohl draußen als auch drinnen generell maximal 500 Teilnehmer zugelassen.

Kontaktbeschränkungen

Hier sind sich ausnahmsweise alle grundsätzlich einig: Die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen hat die Bundesregierung vor Weihnachten für ganz Deutschland beschlossen. Überall dürfen im privaten Rahmen maximal zehn Personen zusammenkommen, sofern alle geimpft oder genesen sind. Sobald ein Ungeimpfter dabei ist, darf sich nur noch ein Haushalt mit zwei weiteren Menschen treffen.

Kinder und Jugendliche werden bis zu einem bestimmten Alter nicht mitgerechnet. In den meisten Bundesländern sind alle unter 14 Jahren von der Regelung ausgenommen. Sachsen ist einer der Ausreißer, hier werden Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren nicht gezählt. Thüringen ist hingegen strenger als alle anderen: Hier gilt die Kontaktbeschränkung für alle Kinder ab 12 Jahren.

(dpa)