Obdachlosenmord kommt vor den Bundesgerichtshof
Moers (dpa). Der brutale Mord an einem behinderten Obdachlosen in Kamp-Lintfort wird den Bundesgerichtshof beschäftigen. Die Staatsanwaltschaft habe gegen das Urteil des Landgerichts Kleve Revision eingelegt, sagte ein Sprecher der Behörde.
Der 17 Jahre alte Hauptangeklagte war am Montag vom Mordvorwurf freigesprochen worden.
Stattdessen erhielt er wegen gefährlicher Körperverletzung ebenso wie ein gleichaltriger Komplize ein Jahr Haft auf Bewährung. Das Gericht hatte nicht eindeutig feststellen können, wer dem 51- Jährigen den Schädel zertrümmert und ihn letztlich umgebracht hat. "Der Grundsatz 'im Zweifel für den Angeklagten, gilt auch dann, wenn es wehtut", waren die Worte des Vorsitzende Richter Johannes Huismann.
Die Angehörigen hatten sich über das Urteil entsetzt gezeigt. Der Mord auf einem Schwimmbad-Parkplatz in Kamp-Lintfort hatte im vergangenen Mai bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft sah den 17-Jährigen überführt und forderte neun Jahre Gefängnis wegen Mordes. Zwei weitere Mitangeklagte kamen mit jeweils 40 Arbeitsstunden davon. Sie hatten ausgesagt, sich aus dem Staub gemacht zu haben, bevor die Schikanen gegen den Obdachlosen in nackter Gewalt gipfelten.