Oben ohne durch den Flughafen

Bundesrichter kippen Mützenpflicht für Lufthansa-Piloten.

Foto: Boris Roessler/dpa (zu dpa "Lufthansa-Piloten wollen am Dienstag in Frankfurt streiken" vom 29.09.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Mützenpflicht für männliche Piloten der Lufthansa gekippt. Ein Flugzeugführer, der sich von der Vorschrift nur für Männer diskriminiert fühlt, bekam von den höchsten deutschen Arbeitsrichtern in Erfurt am Dienstag Recht. Der Mann hatte geklagt, weil die blaue Cockpit-Mütze für Pilotinnen nur ein Uniform-Accessoire ist: Sie könnten die Mütze in der Öffentlichkeit tragen, müssten aber nicht. Für Piloten gehöre sie dagegen auf Flughäfen zur vollständigen Uniform.

Die Bundesrichter sahen in den Lufthansa-Argumenten für diese Regelung — Tradition und Damenfrisuren — keine ausreichenden Gründe für eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen beim Tragen der Schirmmütze mit dem Lufthansa-Emblem. Sie verwiesen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im Betriebsverfassungsrecht. Die Lufthansa hat nach Unternehmensangaben rund 5400 Piloten. Der Frauenanteil liege bei derzeit etwa sechs Prozent.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Arbeitsgerichts Köln. Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Pilot, der in München stationiert ist, machte Diskriminierung wegen seines Geschlechts geltend. Er arbeitet seit 2006 als Flugzeugführer für die Kranichlinie. Der Mann war wegen fehlender Pilotenmütze im Dezember 2009 von einem New-York-Flug abgezogen worden.

Hintergrund für den Rechtsstreit ist eine Betriebsvereinbarung „Dienstbekleidung“ von 2004, die die Kleiderordnung regelt. Ein Versuch des Unternehmens, eine einheitliche Mützen-Regelung für Männer und Frauen zu treffen, sei bisher von der Personalvertretung nicht unterstützt worden, sagte ein Sprecher der Lufthansa AG.dpa