Online-Übersicht Diese Urlaubssouvenirs sind verboten

Nürnberg · Urlauber können sich nun auf einer neuen Internetseite vergewissern ob sie ein Souvenir mit nach Deutschland bringen dürfen. Der Zoll hat im vergangenen Jahr über 1300 verfahren eingeleitet.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Eine neue Online-Übersicht zeigt Urlaubern, bei welchen Souvenirs ihnen Ärger droht. Zu finden ist das Angebot von Zoll und Bundesamt für Naturschutz (BfN) unter www.artenschutz-online.de. „Reisende erfreuen sich an der Artenvielfalt ferner Länder, doch viele Tiere und Pflanzen stehen unter Schutz“, betonte BfN-Präsidentin Beate Jessel bei der Vorstellung am Mittwoch in Nürnberg. Wer Souvenirs nach Deutschland mitbringen will, sollte sich deshalb genau über die Artenschutzbestimmungen informieren.

Im vergangenen Jahr wurden vom Zoll bundesweit mehr als 1300 Beschlagnahmeverfahren wegen geschützter Tiere und Pflanzen oder deren Bestandteile durchgeführt. Oft würden Reisenden Handtaschen aus Schlangenleder, Korallen sowie ausgestopfte oder in Alkohol eingelegte Tiere und exotische Pflanzen als Souvenirs angeboten.

Die meisten Verstöße wurden an den großen internationalen Flughäfen festgestellt, aber auch per Post werden immer wieder artengeschützte Exemplare wie etwa geschützte Schmetterlinge beschlagnahmt. Wer gegen die Artenschutzbestimmungen verstößt, muss mit Bußgeld oder sogar einem Strafverfahren rechnen.

(dpa/red)