Organspenden-Affäre: Kein Ende der Ermittlungen absehbar
Göttingen/Braunschweig (dpa) - Die Affäre um Spender-Lebern an der Göttinger Universitätsmedizin ist noch nicht beigelegt. Die auf Korruptionsfälle spezialisierte Staatsanwaltschaft Braunschweig warte noch auf die Ergebnisse zweier Untersuchungskommissionen, sagte Sprecherin Birgit Seel.
Dem früheren Leiter der Göttinger Transplantationschirurgie wird vorgeworfen, mit Unterstützung eines weiteren Arztes in 23 Fällen medizinische Daten so manipuliert zu haben, dass seine Patienten bevorzugt Spender-Lebern erhielten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Juni wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Auch an seiner früheren Arbeitsstelle in Regensburg soll der Transplantationsmediziner in ähnliche Machenschaften verwickelt gewesen sein.
Die Experten hätten beim Abgleich der Daten zwar Auffälligkeiten entdeckt, sagte Seel. Noch sei aber nicht klar, ob es sich tatsächlich um Manipulationen handele. Eine mit externen Fachleuten besetzte Kommission wurde von der Universitätsmedizin einberufen, die andere von der Bundesärztekammer.
Angesichts der großen Fülle medizinischer Daten sei die Auswertung langwierig und die Bewertung der Ergebnisse kompliziert, sagte Seel. Die Staatsanwaltschaft gehe derzeit davon aus, dass die Kommissionen Zwischenberichte bis zum Ende der ersten Quartals 2013 abgeben werden. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse werde ihre Behörde dann voraussichtlich ein eigenes Sachverständigengutachten in Auftrag geben.
Sollte es sich herausstellen, dass die inzwischen nicht mehr an der Göttinger Universitätsmedizin tätigen Ärzte tatsächlich medizinische Befunde manipuliert haben, müsse geklärt werden, ob dadurch tatsächlich Patienten bevorzugt Spender-Lebern erhalten haben. Zudem sei dann zu prüfen, ob andere Patienten, die dann später oder gar keine Spenderorgane mehr erhalten haben, deshalb gestorben sind.
Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hatte im September auch die ursprünglich von der Staatsanwaltschaft Göttingen eingeleiteten Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den Transplantationsmediziner übernommen.