Eines der Pferde fand gefallen an dem Polizeiwagen und knabberte ihn an.
Für die Reparatur der Kratzer machte das Land Nordrhein-Westfalen Kosten in Höhe von 4 348,16 Euro geltend. Diesen Betrag hielt die Tierhaftversicherung der Pferdehalterin für zu hoch und zahlte nur 3 000 Euro. Um den Restbetrag zu erhalten, hat das Land vor dem Zivilgericht Klage eingereicht, die am Dienstag vor der Zivilkammer des Amtsgerichts verhandelt wird. ma/rga