Pfleger wegen Vergewaltigung betäubter Kinder vor Gericht
Hildesheim (dpa) - Ein Krankenpfleger hat gestanden, junge Patientinnen auf der Kinderstation einer Hildesheimer Klinik sexuell missbraucht zu haben. Damit wolle er den Opfern eine Aussage vor Gericht ersparen, sagte der Verteidiger des 36-Jährigen.
Das Landgericht Hildesheim schloss zum Prozessauftakt die Öffentlichkeit von der Verhandlung aus. Dem seit März inhaftierten Mann wird vorgeworfen, in zwölf Fällen wehrlose Opfer in dem niedersächsischen Klinikum mit Medikamenten betäubt und sexuell missbraucht zu haben. Die Mädchen waren zwischen 10 und 15 Jahre alt. Darüber hinaus soll er achtmal junge Frauen in Privatwohnungen per Spritze narkotisiert und sich an ihnen vergangen haben.
Die Polizei war dem Mann auf die Spur gekommen, nachdem ihn eine junge Frau zunächst nur wegen Missbrauchs von Titeln angezeigt hatte. Er hatte sie in einer Celler Diskothek angesprochen und sich als Arzt ausgegeben, der ihr zu Schulungszwecken Blut abnehmen wolle. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten entdeckten die Ermittler Videos und Fotos von sexuellen Übergriffen aus dem Zeitraum von 2009 bis Januar 2013. Die konkreten Tatvorwürfe lauten Vergewaltigung sowie sexuelle Nötigung in jweils 13 Fällen. Angeklagt sind zudem vier Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch, davon zwei schwere Fälle.
Den Ermittlungen zufolge passierten die Übergriffe in der Regel nachts, als der Pfleger alleine Dienst auf der Kinderstation hatte. Nicht alle Opfer konnten identifiziert werden, weil er die Gesichter der schlafenden beziehungsweise betäubten Patientinnen oftmals mit Tüchern abdeckte. Das Klinikum Hildesheim hatte nach der Festnahme des Pflegers einen Krisenstab gebildet und ein Notfalltelefon eingerichtet.
Der Angeklagte sei in einem gefestigten sozialen Umfeld aufgewachsen, sagte der Verteidiger vor dem Sitzungssaal. Was ihn zu den Taten antrieb, soll unter anderem ein psychiatrischer Sachverständiger klären.
Dem mutmaßlichen Sexualverbrecher drohen bis zu 15 Jahre Haft. Auch die Frage einer anschließenden Sicherungsverwahrung steht im Raum. Für den Prozess sind zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird wahrscheinlich am 9. September gesprochen. Ob Zuschauer und Medien zur Urteilsverkündung wieder zugelassen werden, will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.