Sicherungsverwahrung angeordnet Pflegevater wegen sexuellen Missbrauchs zu langer Haftstrafe verurteilt

Aurich · Immer wieder missbrauchte ein in Krefeld geborener Mann seine Pflegekinder: unter der Dusche, im Kinderzimmer, im Wohnwagen oder im Griechenlandurlaub. Die Kinder waren ihm schutzlos ausgeliefert. Jetzt muss er für viele Jahre ins Gefängnis.

Der Angeklagte (m.) betritt kurz vor Prozessbeginn in Handschellen den Gerichtssaal.

Foto: dpa/Mohssen Assanimoghaddam

Ein 57 Jahre alter Pflegevater ist wegen sexuellen Missbrauchs mehrerer Pflegekinder zu zehn Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Aurich ordnete am Dienstag außerdem eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Das bedeutet, der Mann kann theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. „Der Angeklagte hat jede Gelegenheit genutzt, die er hatte, um sich an Kindern zu vergehen“, sagte der Vorsitzende Richter Malte Sanders. Dies hätten die Opfer als Zeugen glaubhaft und plausibel dargestellt.

Der in Krefeld geborene und nicht vorbestrafte Deutsche hatte sich in der Region Aurich in Ostfriesland jahrelang an insgesamt sieben Jungen vergangen, verurteilt wurde er wegen 89 Fällen sexuellen Missbrauchs. Die Opfer waren in der Tatzeit von 1999 bis 2014 unterschiedlich alt, mal fünf, mal neun oder zehn Jahre oder im Jugendlichen-Alter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Rechtsmittel der Revision ist möglich (Az. 19 KLs 220 Js 18920/18 (3/19)).

Der Mann sei ein Sexualstraftäter und schwer pädophil. Daher sei es zu erwarten, dass er nach einer Haftentlassung - dann wäre er 67 Jahre alt - weitere Straftaten begehen und sich Zugang zu Kindern verschaffen könnte, begründete der Richter die Sicherungsverwahrung.

Der ehemalige Zeitsoldat, der nach eigenen Angaben bei der Bundeswehr selbst Opfer sexuellen Missbrauchs wurde, verging sich regelmäßig, teils mehrmals an einem Wochenende an den Kindern. Diese waren in Obhut bei ihm und seiner Ehefrau. Die Frau ließ sich während des seit dem 11. Juli laufenden Gerichtsverfahrens von ihm scheiden. Es habe nicht alles aufgeklärt werden können, bedauerte Sanders. Von der „Spitze des Eisberges“ zu sprechen, sei nicht abwegig. Weitere Verfahren seien anhängig.

Die Opfer waren teils als Nebenkläger in dem Prozess vertreten, wo sie nur wenige Meter von ihrem früheren Peiniger entfernt saßen. Der wurde mit Handschellen in den Saal geführt. Schwarzes T-Shirt, kurz geschorene Haare, Hornbrille. Das Urteil nahm er regungslos entgegen. Er habe die Taten verharmlosen und als Missverständnisse darstellen wollen, sagte der Richter. Zudem habe er den Kindern die Verantwortung zugeschoben. Dies seien klassische Muster von Sexualstraftätern.

In einem Fall verging sich der Mann an einem Pflegekind, obwohl er wusste, dass der Junge in seiner Ursprungsfamilie bereits sexuell missbraucht worden war. Nicht immer waren es Pflegekinder, die es traf: Auch zwei Neffen, die zeitweise bei ihm lebten oder ihn besuchten, missbrauchte er.

(dpa)