Köln/Mettmann Räuberbande muss nach Urteil ins Gefängnis
Köln/Mettmann. · Geständigkeit und Reue der vier Angeklagten vor Gericht positiv gewertet.
Das Landgericht Köln hat die Urteile gegen vier Angeklagte aus Rumänien gesprochen, die sich wegen schweren Bandesdiebstahls und Raub in neun Fällen zu verantworten hatten. Die beiden 22 und 23 Jahre alten Frauen und der 22-jährige Mann wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt, da sie zur Tatzeit – die Taten waren unter anderem in Wermelskirchen, Mettmann, Haan und Dormagen zwischen Januar und Mai 2016 begangen worden – noch heranwachsend waren.
Die Gruppe hatte insgesamt
rund 14 000 Euro erbeutet
Die Frauen wurden zu zwei Jahren und sieben Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, ihr Komplize zu drei Jahren und vier Monaten. Der vierte Angeklagte, 25 Jahre alt, wurde nach allgemeinem Strafrecht zu drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Bei ihren Raubzügen, die das Quartett immer geme seien insgesamt rund 14 000 Euro erbeutet worden. Das sei ein hoher Betrag, schwerer würden in der Bewertung der Delikte jedoch die Folgen für die Opfer wiegen, die ausschließlich im Seniorenalter gewesen seien und teils bis heute damit zu kämpfen hätten.
Auch dass das Quartett mit hoher krimineller Energie und Aufwand vorgegangen sei, sei gegen sie verwendet worden. Allerdings habe die Kammer in ihrem Urteil auch einige Faktoren positiv für die Angeklagten bewertet – was sich auch im relativ milden Urteil widerspiegele. „Sie haben schon vor Beginn der Beweisaufnahme alle ein vollständiges Geständnis abgelegt und gleichzeitig glaubhafte Reue gezeigt“, sagte der Richter.
Auch dass die angewendete Gewalt „äußerst niederschwellig“ gewesen sei, spreche für die vier jungen Angeklagten. Ebenso die Tatsache, dass die Familien der Angeklagten das erbeutete Geld vollständig zurückerstattet hatten, würde zeigen, dass die Angeklagten Verantwortung für ihre Taten übernommen hätten. Außerdem zeichnete der Richter ein Bild der vier Angeklagten, die allesamt aus schwierigen und keineswegs gefestigten Verhältnissen stammten. Er schloss sich damit der Einschätzung der Jugendgerichtshilfe an, die sowohl den drei jüngeren Angeklagten als auch dem älteren eine verzögerte Entwicklungsreife attestiert hatte. „Dennoch muss hier am Ende eine Freiheitsstrafe stehen, denn nicht nur der kriminelle Wille ist offensichtlich, sondern es liegt auch eine gewisse Schwere der Schuld vor.“ Allerdings betonte er, dass das Urteil ohne das umfangreiche Geständnis wesentlich härter ausgefallen wäre.
Die Haftbefehle wurde wegen Fluchtgefahr aufrecht erhalten
Der Haftbefehl gegen die vier jungen Rumänen wurde aufrechterhalten. „Das ist der Tatsache geschuldet, dass nach wie vor Fluchtgefahr besteht. Und das liegt an den unsteten Lebensverhältnissen, da die Familien der Angeklagten teilweise auch im Ausland leben“, sagte der Vorsitzende Richter.