Krefelder Rechtsanwalt Lothar Vauth Vauth-Prozess - Urteil gegen Ehefrau gefällt

Krefeld · Nachdem der ehemalige Krefelder Rechtsanwalt Lothar Vauth bereits in der vergangenen Woche zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, fiel jetzt auch das Urteil gegen seine Frau Jessica.

Das Verfahren gegen die Eheleute ist zu Ende gegangen.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Der Landgerichts-Prozess gegen das Ehepaar Vauth hat am Montag nun für beide Angeklagte ein vorläufiges Ende gefunden. Nachdem der ehemalige Krefelder Rechtsanwalt Lothar Vauth bereits in der vergangenen Woche zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, fiel jetzt auch das Urteil gegen seine Frau Jessica.

Sie erhielt eine einjährige Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zur Untreue ihres Mannes zulasten seiner Mandanten in acht Fällen und in zwei Fällen auch zum Betrug. Die Angeklagte war in der Kanzlei ihres Mannes die Büroleiterin und alleine für die Buchhaltung zuständig.

Anfangs ging es immerhin um mehr als 900 Anklagepunkte wegen Untreue in Höhe von 1,9 Millionen Euro zulasten der ehemaligen Vauth-Kanzlei. Dabei handelte es sich um Privatentnahmen der Vauths. Das Gericht hatte dazu ausgeführt, dass recht unklar sei, ob Vauth nicht sogar zu solchen Entnahmen berechtigt war. Im Laufe des Verfahrens hatten die Richter allerdings durchblicken lassen, dass sie eine Verurteilung wegen dieser Fälle für unwahrscheinlich halten. Übrig blieben die acht Fälle von Untreue, begangen von Lothar Vauth.

Das Gericht hatte der Verteidigung nach einem Rechtsgespräch für beide Angeklagte Verständigungsvorschläge gemacht. Soweit die Veruntreuung von Mandantengeldern in acht Fällen und eine Spende von 6000 Euro an die Duisburger SPD zugegeben werden würden, legte das Gericht einen Strafrahmen für Lothar Vauth zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten fest. Bei Jessica Vauth waren es zwischen sechs und 16 Monate. Letztere nahm den Verständigungsvorschlag anfangs nicht an. Über das Wochenende überdachte sie die Situation offenbar noch einmal und gab die acht Taten doch zu – mit der SPD-Spende hatte sie nichts zu tun. Sie äußerte, genau wie ihr Mann, ihr Bedauern.

Die Strafkammer folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Jessica Vauth habe ihren Gatten erheblich unterstützt und auch eigene Ideen zur Verschleierung eingebracht. So habe sie Kontoblätter aus den Akten entfernt, damit die Buchführung nicht nachvollzogen werden konnte. Als einzige Buchhalterin der Kanzlei habe sie die Geldflüsse auch auf den Konten leicht verstecken können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Eheleute haben noch die Möglichkeit, in Revision vor den Bundesgerichtshof zu gehen.