Wende im Prozess wegen Untreue? Lothar Vauth kündigt Erklärung an
Ist nach mehr als 30 Verhandlungstagen ein Ende des Verfahrens in Sicht? Termine sind bis September angesetzt.
Tönisvorst. Mitte März hat es begonnen, das Beweisverfahren gegen Lothar Vauth und seine Frau Jessica. Mitte März 2017 wohlgemerkt. Das Ehepaar aus Tönisvorst muss sich also seit über einem Jahr wegen des Vorwurfs der Untreue in 923 Fällen vor dem Krefelder Landgericht verantworten. Mehr als 30 Verhandlungstage hat es bereits gegeben — aber ein Ende des Verfahrens könnte langsam in Sicht sein.
„Derzeit sind Termine bis Ende September vorgesehen. Ab 18. September soll es die Plädoyers geben. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass die Beweisaufnahme noch weiter läuft“, erklärte Anna Maria Faust, stellvertretende Pressedezernentin des Landgerichts, auf WZ-Nachfrage.
Immerhin: Für den nächsten Verhandlungstag am 10. Juli hat Lothar Vauth eine Erklärung angekündigt. Welchen Inhalt sie haben wird, weiß die Dezernentin natürlich nicht. „Es wäre aber möglich, dass sie Auswirkungen auf das weitere Verfahren hat“, sagt sie.
Zum Prozessauftakt hatte es ein Gespräch gegeben, bei dem die Parteien den Versuch machten, die Grenzen des Verfahrens auszuloten. Der Strafrahmen, den Lothar Vauth bei einer Verurteilung zu erwarten hat, liegt demnach zwischen dreieinhalb und fünf Jahren. Seine Frau könnte wegen Beihilfe mit einer Bewährungsstrafe davonkommen — ein Geständnis vorausgesetzt.
Ursprünglich habe Lothar Vauth seine Erklärung schon am vergangenen Dienstag verlesen wollen, sagt Faust. Doch dazu kam es nicht. Stattdessen gab eine Steuerberaterin erneut Auskünfte über die Finanzen der ehemaligen Sozietät Dr. Stöber und Partner. Bei der hatte das Ehepaar gearbeitet — er als Rechtsanwalt, sie als Büroleiterin.
Laut Anklageschrift sollen sie bei Mandanten und Kollegen durch ihre Handlungen einen Schaden in Höhe von 1,9 Millionen Euro verursacht haben. Besagte Kollegen hatten den Ex-Rechtsanwalt, Ex-Karnevalsprinzen und Ex-Landratskandidaten der SPD im Februar 2009 angezeigt, während er und seine Frau sich nach ihrer anstrengenden Karnevalsprinzenpaar-Session im Urlaub in Ägypten befanden.
Einer der Anwälte glaubte damals, Unstimmigkeiten mit Mandantengeldern entdeckt zu haben. Die Kollegen öffneten daraufhin die Schränke Vauths mit einem Brecheisen. Darin fanden sie dann Akten, die nicht hätten eingeschlossen werden müssen.
Obwohl dies alles schon neun Jahre zurückliegt, sind die Taten, die den Vauths vorgeworfen werden, noch nicht verjährt. „Durch die Eröffnung des Verfahrens wird die Verjährung unterbrochen“, informiert die Sprecherin des Gerichts. Und das Ende der „absoluten Verjährungsfrist“ sei noch lange kein Thema.