Zweites Urteil im Vauth-Prozess Bewährungsstrafe für Jessica Vauth

Tönisvorst/Krefeld · Frau des Ex-Anwalts Lothar Vauth wurde wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt.

Lothar und Jessica Vauth (2.v.l.) beim Auftakt des Prozesses vor dem Krefelder Landgericht. Nun scheint das Verfahren gegen die Eheleute ein Ende gefunden zu haben.

Foto: Reimann, Friedhelm (rei)

Der Landgerichts-Prozess gegen das Ehepaar Vauth fand am Montag nun für beide Angeklagten ein vorläufiges Ende. Nachdem der ehemalige Krefelder Rechtsanwalt Lothar Vauth bereits in der vergangenen Woche zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, fiel jetzt auch das Urteil gegen seine Frau Jessica. Sie erhielt eine einjährige Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zur Untreue ihres Mannes zulasten seiner Mandanten in acht Fällen und in zwei Fällen auch zum Betrug. Die Angeklagte war in der Kanzlei ihres Mannes die Büroleiterin und alleine für die Buchhaltung zuständig.

Zu Beginn des Verfahrens ging es noch um über 900 Anklagepunkte wegen Untreue in Höhe von 1,9 Millionen Euro zulasten der ehemaligen Vauth-Kanzlei. Dabei handelte es sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft um allerlei Privatentnahmen der Vauths. Das Gericht hatte dazu ausgeführt, dass recht unklar sei, ob Vauth nicht sogar zu solchen Entnahmen berechtigt war. Im Laufe des langwierigen Verfahrens hatten die Richter allerdings durchblicken lassen, dass sie eine Verurteilung wegen dieser Fälle für unwahrscheinlich halten.

Übrig blieben schließlich die acht Fälle von Untreue, begangen von Lothar Vauth. Das Gericht hatte der Verteidigung nach einem Rechtsgespräch für beide Angeklagten Verständigungsvorschläge gemacht. Soweit die Veruntreuung von Mandantengeldern in acht Fällen und eine Spende in Höhe von 6000 Euro an die Duisburger SPD zugegeben werden würden, legte das Gericht einen Strafrahmen für den früheren Chef der Tönisvorster SPD und Ex-Landratskandidaten zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten fest. Bei Jessica Vauth waren es zwischen sechs und 16 Monate.

Letztere nahm den Verständigungsvorschlag anfangs nicht an. Über das Wochenende hat sie die Situation offenbar noch einmal überdacht und gab die acht Taten am Montag doch zu – mit der SPD-Spende hatte sie nichts zu tun. Sie äußerte, genau wie ihr Mann, ihr Bedauern über die Straftaten.

Die Strafkammer folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Jessica Vauth habe ihren Gatten in erheblichem Maße unterstützt und auch eigene Ideen zur Verschleierung eingebracht. So habe sie zum Beispiel Kontoblätter aus den Akten entfernt, damit die Buchführung nicht nachvollzogen werden konnte. Als einzige Buchhalterin der Kanzlei habe sie die Geldflüsse auch auf den Konten leicht verstecken können. Dennoch sei auch eine „Skrupellosigkeit“ vorhanden gewesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das frühere Prinzenpaar des St. Töniser Karnevals hat noch die Möglichkeit, gegen das Urteil in Revision vor den Bundesgerichtshof zu gehen.