Pistorius-Prozess: 15 Jahre oder viel weniger?

Welche Strafe der 27-Jährige bekommt, entscheidet Montag seine Richterin.

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Pretoria. Brutale Bandenchefs sind die heimlichen Herrscher über Tausende von Häftlingen in der orangefarbenen Kluft des südafrikanischen Strafvollzugs. Wird auch Oscar Pistorius sie anziehen müssen? Und wenn ja: für wie lange? Als der Paralympics-Star seine Freundin — das Model Reeva Steenkamp — erschoss, sei das zwar kein Mord gewesen, aber immerhin fahrlässige Tötung, entschied seine Richterin am 12. September.

Nun muss Thokozile Masipa das Strafmaß festlegen. Die Anhörungen dazu beginnen am Montag (13.10.) im südafrikanischen Pretoria.

Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung liegt in Südafrika bei 15 Jahren Gefängnis. Sie kann unter anderem verhängt werden, wenn ein Angeklagter nicht einfach versehentlich getötet hat, wie bei einem Autounfall, sondern den eventuellen Tod eines anderen Menschen durchaus billigend in Kauf genommen hat.

Darauf wies Richterin Masipa bereits bei der Begründung ihres Schuldspruchs hin. Einen Mord — worauf auch in Südafrika lebenslänglich steht — hatte die Richterin jedoch ausgeschlossen. Für eine absichtliche Tötung seiner 29-jährigen Freundin habe die Anklage nun mal keinen hinreichenden Beweis vorgelegt.

Kritische Äußerungen der Richterin über Pistorius‘ Charakter könnten darauf hindeuten, dass die bald 67-jährige Juristin sich für ein relativ hohes Strafmaß entscheidet. „Sie könnte 15 Jahre verhängen und zwar im Wissen, dass dies dann in einem Berufungsverfahren auf 5 bis 10 reduziert wird“, sagte die südafrikanische Kriminologin Laurie James-Pieters in einem Interview. dpa