Entscheidung Polen darf Polanski nicht ausliefern

Warschau (dpa) - Für Star-Regisseur Roman Polanski (83) geht in Polen eine Zitterpartie zu Ende: Das Land darf den polnisch-französischen Filmemacher nicht an die USA ausliefern. Das Oberste Gericht in Warschau bestätigte am Dienstag das Urteil der Krakauer Justiz, wonach die Auslieferung Polanskis unzulässig sei.

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Polanski („Der Pianist“, „Tanz der Vampire“) habe seine Strafe bereits geleistet, lautete die Begründung.

Der Regisseur hatte wegen Sex mit einer Minderjährigen in den 70er Jahren eine mit der US-Staatsanwaltschaft vereinbarte freiwillige Haftstrafe verbüßt. Dass die US-Behörden nach fast 40 Jahren trotzdem weiter gegen Polanski ermittelten, ließ die polnischen Juristen außerdem daran zweifeln, dass ihm in den USA ein fairer Prozess gemacht würde. Die Entscheidung des Obersten Gerichts ist nun endgültig.

Damit scheiterte Generalstaatsanwalt und Justizminister Zbigniew Ziobro mit seinem Einspruch gegen das Urteil der südpolnischen Justiz vom Oktober letzten Jahres. Der Politiker hatte kritisiert, dass Polanski, wegen seiner Prominenz bevorzugt behandelt worden sei und sich nach der Regierungsübernahme der Nationalkonservativen Ende 2015 dafür eingesetzt, den Fall neu aufzurollen.

Die Entscheidung des Obersten Gerichts nahm die Staatsanwaltschaft nun mit Respekt an, wie es in einer Mitteilung hieß. Ziobro betonte dennoch, dass er der Meinung sei, Sexualverbrechen an Minderjährigen müssten konsequent verfolgt werden, egal von wem und zu welchen Zeitpunkt sie begangen worden seien.

Die Warschauer Juristen hatten den Befangenheitsvorwürfen des Ministers widersprochen: Die Ablehnung des US-Auslieferungsgesuchs durch das Krakauer Gericht sei rechtmäßig gewesen, sagte Richter Michał Laskowski.

Die Verteidiger Polanskis, die bei der Verhandlung nicht anwesend waren, begrüßten die Entscheidung des Obersten Gerichts. „Game is over (Das Spiel ist zu Ende)“, sagte Anwalt Jan Olszewski. Zumindest in Polen sei der Fall nun definitiv abgeschlossen und Polanski könne ohne Angst verhaftet zu werden, nach Polen reisen, fügte er hinzu.

Polanski besitzt die polnische und die französische Staatsbürgerschaft. Der Oscar-Preisträger, der als Kind in Krakau den Holocaust überlebt hatte, hat in der Stadt seit mehreren Jahren einen Wohnsitz.