Duisburg Polizei zu Anschlagsplänen auf Sikh-Tempel: Keine konkreten Hinweise

Die Polizei Duisburg weist Berichte über die Kenntnis von Anschlagsplänen zurück. Vor dem Attentat auf den Essener Sikh-Tempel habe es "keine konkreten Hinweise" gegeben.

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Duisburg (AFP). Nach dem offenbar islamistischen Sprengstoffanschlag auf einen Sikh-Tempel im Ruhrgebiet hat die Duisburger Polizei Berichte zurückgewiesen, sie habe vor dem Attentat durch die Mutter eines der inhaftierten Tatverdächtigen Kenntnis über Anschlagspläne des Trios erlangt. Aus von der Mutter übersandten Bilddateien mit Auszügen einer Kladde des Jugendlichen hätten sich "keine konkreten Hinweise auf geplante Anschläge" ergeben, betonte die Polizei am Mittwoch.

Von der im März übersandten Kladde des 16-Jährigen Tolga I. hatten zuvor die "Süddeutsche Zeitung" sowie der Nord- und der Westdeutsche Rundfunk berichtet. Laut "SZ" fanden sich darin Notizen eines Treffens von I. mit den beiden anderen Tatverdächtigen Yusuf T. und Mohamad B.

"Fast bürokratisch" seien in der Kladde Pläne der Jugendlichen für Anschläge zur "Bekämpfung der Ungläubigen" protokolliert gewesen, berichteten die Zeitung und die Sender. Die Kladde sei jedoch offenbar erst am 26. April abschließend ausgewertet worden - zehn Tage nach dem Anschlag auf den Sikh-Tempel in Essen vom 16. April. Bei dem Attentat waren drei Hochzeitsbesucher verletzt worden waren, einer von ihnen schwer.

Die Duisburger Polizei bestätigte zwar, dass die Mutter von I. der Kriminalinspektion Staatsschutz am 29. März acht Bilddateien übersandte. Die Bilder seien am 30. März von der Polizei Duisburg und von Experten des Landeskriminalamts ausgewertet worden. "Mit dem Ergebnis, dass sich daraus keine konkreten Hinweise auf geplante Anschläge ergaben", hieß es in der Stellungnahme der Polizei.

Die Aufzeichnungen enthielten demnach lediglich Hinweise auf mögliche Eigentumsdelikte. Deshalb habe der Staatsschutz ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Duisburg angeregt, bei Gericht einen Durchsuchungsbeschluss zu beantragen. Die Staatsanwaltschaft habe den für eine Durchsuchung bei I. erforderlichen Anfangsverdacht aber verneint.

Die Polizei in Gelsenkirchen hatte am Montag einen früheren Fehler im Umgang mit Yusuf T. eingeräumt: Zu dem Schüler habe es bereits im Januar einen Warnhinweis aus dessen Schule gegeben, auf den aus heutiger Sicht "nicht konsequent genug" reagiert worden sei. Die Vorgänge um den Anschlag auf den Sikh-Tempel beschäftigen unterdessen auch weiter die Düsseldorfer Landespolitik. Am 2. Juni wird im Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags ein Bericht der Landesregierung über die aktuellen Erkenntnisse zu der Tat erwartet.