Presserat kritisiert Berichte über Emden-Mord
Frankfurt/Main (dpa) - Der Presserat hat im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Mord an einer Elfjährigen in Emden vor Vorverurteilungen gewarnt: „Die Medien müssen die Unschuldsvermutung wahren, bis die Schuld eines Verdächtigen bewiesen ist.“
Zugleich sei es jedoch nicht zulässig, den Medien eine Teilschuld an vorschnellen Veröffentlichungen der Polizei zu geben, sagte die Sprecherin des Selbstkontrollgremiums, Ursula Ernst, der „Frankfurter Rundschau“. „Die Behörden haben ebenfalls klare Regeln, die nicht aufgeweicht werden dürfen, nur weil über Fälle mit großem öffentlichen Interesse auch groß berichtet wird.“
Es dürfe keinen Wettbewerb mit dem Internet geben, wenn es um die Unterbietung ethischer Maßstäbe gehe, betonte die Sprecherin des Presserats. Selbst wenn im Internet oder von der Polizei Namen genannt würden, müsse sich die Presse weiterhin an ihre eigenen ethischen Regeln halten. Dazu zähle auch die Anonymisierung für Tatverdächtige.
Gegen die Berichterstattung über den Mord seien beim Deutschen Presserat bereits „eine ganze Reihe an Beschwerden“ eingegangen, sagte Ernst. Nach dem Mord in Emden war kritisiert worden, dass ein Verdächtiger zu stark in die Öffentlichkeit gestellt worden sei. Es hatte sich herausgestellt, dass der zunächst verhaftete junge Mann unschuldig ist.