Prinz Ernst August: „Nicht hemmungslos brutal“
Prozess: Milderes Urteil für Prinz Ernst August - er soll für einen Streit jetzt 200000 Euro zahlen.
Hildesheim. Die Hauptperson fehlte auch am letzten Verhandlungstag: In Abwesenheit wurde Ernst August Prinz von Hannover (56) gestern wegen seines Angriffs auf einen Discobesitzer zu 200000 Euro Geldstrafe - 40 Tagessätze à 5000 Euro verurteilt. Bestraft wurde eine zehn Jahre zurückliegende Attacke auf der kenianischen Insel Lamu. Der Prinz hatte sich damals über den Lärm aus der Disco des Opfers geärgert und den Mann abends am Strand angegriffen - doch wie hart er zuschlug, das war strittig.
Nun wurde das dritte Urteil in dieser Sache gefällt - vom vierten Gericht, das sich mit dem Vorfall beschäftigte. Verhandelt wurde auf Betreiben des Prinzen. In einem ersten Prozess war er 2004 noch wegen gefährlicher Körperverletzung zu 445000 Euro verurteilt worden - 178 Tagessätzen zu 2500 Euro. Ab 91 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft, weil dann die Verurteilung ins Führungszeugnis kommt.
Doch nach 27 Verhandlungstagen bleiben Fragen offen: Ist das Ergebnis als Erfolg für den Welfenprinzen zu werten? Musste der ganze Aufwand - und dazu noch teilweise auf Kosten der Staatskasse - sein? Zahlreiche Zeugen wurden aus Kenia eingeflogen. Auch Prinzessin Caroline sagte für ihren Mann aus.
Zufrieden ist Ernst August mit dem Urteil wohl nicht, denn sein Verteidiger kündigte umgehend an, in Revision gehen zu wollen. Auch für Richter Schlüter gibt es "keinen richtigen Sieger", wie er in seiner zweistündigen Urteilsbegründung ausführte. Immerhin betonte er aber, dass sich der Prinz nicht weiter nachsagen lassen müsse, dass er den Discobesitzer mit einem Schlagring angegriffen habe. Die Schläge des Adligen seien "nicht dezent, aber auch nicht hemmungslos brutal" gewesen, meinte der Richter.
Er rügte auch die Motive von Ernst August, der das monströse Verfahren aus einem verqueren Ehrbegriff heraus angestrengt habe. Ferner hielt der Richter dem Adligen eine "äußerst geringe Frustrationstoleranz" und fehlendes Unrechtsbewusstsein vor. Es sei das Verhalten eines "selbstherrlichen Autokraten", schon das Erscheinen des Discobesitzers vor seinen Augen als Provokation aufzufassen.
Schlüter monierte auch, es sei erstaunlich, dass Ernst August nicht selbst die Chance ergriffen habe, sich persönlich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Seiner Ehefrau habe er aber eine Aussage zugemutet. "Wenn es um die eigene Ehre geht, kann man dann nicht größeren persönlichen Einsatz verlangen?"