Prozess nach Messerattacke vor Asylheim

Flüchtling soll Mann aus Eifersucht in den Hals gestochen haben.

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Mettmann. Ein Asylbewerber musste sich am Donnerstag nach einem blutigen Streit vor einem Flüchtlingsheim in Mettmann vor dem Wuppertaler Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 40-Jährigen vor, seinem Opfer mit einem Küchenmesser in den Hals gestochen zu haben. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag. An dem folgenschweren Abend vor einem Jahr soll der Mann, der sich selbst als Alkoholiker bezeichnet, laut Anklageschrift mit Bekannten in der Mettmanner Unterkunft getrunken haben und schließlich dabei mit dem späteren Opfer körperlich aneinandergeraten sein. Vor der Unterkunft kam es schließlich zu dem lebensbedrohlichen Stich.

Besonders die Beziehung zwischen Täter und Opfer interessierte das Schwurgericht. „Ich habe ihn an diesem Abend zum ersten Mal gesehen“, sagte der Angeklagte. Auch will er nicht gewusst haben, dass eben dieser Mann eine sexuelle Beziehung zu seiner Freundin aus Mönchengladbach gehabt haben soll. „Das wäre ja eine gute Erklärung für den Streit gewesen“, stellte der Vorsitzende Richter in den Raum.

Der Angeklagte blieb bei seiner Version: Das spätere Opfer soll am Abend streitsüchtig gewesen sein. Man habe lediglich über die gemeinsame Heimat, die Mongolei, diskutiert. Auch von der Halsverletzung habe der Angeklagte erst im Gefängnis erfahren. „Ich dachte, ich hätte ihn in die Schulter gestochen“, ließ er von seiner Dolmetscherin übersetzen.

Nach dem Abend verließ der Flüchtling, der sich bereits in Dänemark, Irland, England und den Niederlanden aufgehalten hatte, das Land und wurde schließlich in Schweden aufgegriffen, wo die Mutter von einem seiner drei Kinder lebt. Der Prozess soll an drei Verhandlungstagen im November fortgesetzt werden.