Prozess um Brustimplantate mit billigem Silikon vor BGH
Karlsruhe (dpa) - Fünf Jahre nach dem Skandal um mangelhafte Brustimplantate mit Billigsilikon verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals über die Schmerzensgeldklage einer Frau. Die Betroffene hat den TÜV Rheinland verklagt.
Das BGH-Urteil könnte Signalwirkung für noch offene Prozesse haben. Ob es noch am selben Tag gesprochen wird, ist nach BGH-Angaben bislang unklar.
Der Frau aus der Vorderpfalz waren 2008 nach einer Operation zur Krebsvorsorge in beiden Brüsten Implantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt worden, die mit billigem Industriesilikon gefüllt waren. Die Klägerin möchte 40 000 Euro Schmerzensgeld. Sie wirft dem TÜV Rheinland vor, den Hersteller nicht ausreichend überwacht zu haben. Ihre Klage scheiterte in den Vorinstanzen.
PIP hatte jahrelang unerlaubt Brustimplantate mit dem billigen Industriesilikon gefüllt. Diese Implantate waren weltweit Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden. Allein in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen.