14-jährige Brandenburgerin war mit Onkel auf der Flucht Josephine mit Onkel an der südfranzösischen Küste aufgegriffen

Knapp fünf Wochen war die 14-jährige Josephine aus Brandenburg mit ihrem 33 Jahre älteren Onkel auf der Flucht - nun wurden sie von der Polizei in Südfrankreich entdeckt.

Die 14 Jährige und ihr Onkel wurden von der Polizei in Südfrankreich geschnappt.

Foto: Polizei Brandenburg/dpa

Paris (dpa) - Die seit Anfang März verschwundene 14-jährige Josephine aus dem brandenburgischen Schildow ist in Südfrankreich aufgetaucht. Sie sei am Mittwoch bei einer Polizeikontrolle in dem Küstenort Valras-Plage gemeinsam mit ihrem 47 Jahre alten Onkel in der Nähe eines Campingplatzes aufgegriffen worden, bestätigte die Polizei in Béziers südwestlich von Montpellier. Zuvor hatten „B.Z.“ und „Bild“ berichtet. Das Mädchen sei an einen sicheren Ort verbracht worden. Die Eltern reisten sofort nach Frankreich und wollen Josephine dort abholen. Zu dem Onkel, der mit seiner Nichte eine Liebesbeziehung haben soll, machte die Polizei keine Angaben.

Die brandenburgischen Polizei hatte europaweit nach Josephine gefahndet und war am Vormittag über die Entdeckung des Duos in Südfrankreich informiert worden. „Wir wissen aber nicht, wie die Kollegen auf die beiden aufmerksam wurden“, sagte Polizeisprecherin Dörte Röhrs. Die beiden seien zunächst zu einer Polizeistation gebracht worden.

Dort solle sich Josephine weiter aufhalten, bis ihre Eltern eintreffen, sagte Röhrs. Der Transporter und der Wohnwagen, mit dem die beiden unterwegs waren, wurden sichergestellt.

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt gegen den Onkel wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Dieser Verdacht beruhe auf der Aussage einer Zeugin, wonach die Liebesbeziehung schon begonnen hatte, als das Mädchen noch 13 Jahre alt war, sagte Staatsanwalt Jürgen Schiermeyer. „Wir ermitteln weiter und wollen nach derzeitigem Stand Josephine als Zeugin anhören.“ Auch dem Onkel solle „rechtliches Gehör“ gewährt werden. Gegen den Onkel wurde jedoch kein Haftbefehl beantragt, weil kein dringender Tatverdacht vorliege, betonte Schiermeyer. „Er kann sich frei bewegen.“