Messerangriff auf Ex-Freundin Prozess um Mord in Kandel wird nach Jugendstrafrecht geführt

Landau/Kandel (dpa) - Der Angeklagte im deutschlandweit Aufsehen erregenden Mordfall Kandel soll nach bisheriger Einschätzung des Landgerichts als Jugendlicher behandelt werden.

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Dies würde auch bedeuten, dass der Prozess nicht öffentlich sein wird, wie ein Gerichtssprecher in Landaumitteilte. Der mutmaßlich aus Afghanistan stammende Mann wird beschuldigt, seine 15-jährige Exfreundin Ende Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erstochen zu haben.

„Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Altersbestimmung des Angeklagten geht die Kammer ... in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (in dubio pro reo) davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte“, erklärte der Sprecher. Die als Jugendkammer fungierende 2. Strafkammer führe dazu allerdings noch weitere Ermittlungen durch.

Nach der Registrierung beim Jugendamt Frankfurt am Main wurde das Alter des Angeklagten zum Tatzeitpunkt mit 15 Jahren angegeben. Ein Gutachten der Staatsanwaltschaft geht aber von einem Mindestalter von 17,5 Jahren und einem wahrscheinlichen Alter von etwa 20 Jahren aus.

Im Strafrecht werden 18- bis 21-Jährige als Heranwachsende geführt. Auch ein Angeklagter in dieser Altersgruppe wird nach Angaben des Sprechers dann nach Jugendstrafrecht behandelt, wenn er „zum Tatzeitpunkt bei Betrachtung seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand“.

Der mutmaßlich aus Afghanistan stammende Flüchtling hat den Ermittlungen zufolge am 27. Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt in Kandel ein Messer gezogen und sieben Mal auf das 15-jährige Mädchen eingestochen. Ein Stich in die Herzgegend war tödlich. Motiv für die Tat sollen übersteigerte Eifersucht und Rache gewesen sein.

Auf Mord steht im Strafrecht für Erwachsene eine lebenslange Freiheitsstrafe. Für Heranwachsende im Jugendstrafrecht beträgt die Höchststrafe zehn Jahre Gefängnis, erkennt das Gericht eine besondere Schwere der Schuld, sind maximal 15 Jahre Haft möglich.

Seit dem Tod der 15-Jährigen kommt es in Kandel immer wieder zu fremdenfeindlichen Demonstrationen und Gegendemonstrationen. Auch für das kommende Wochenende gibt es wieder entsprechende Aufrufe. Ein Termin für den Prozessbeginn steht noch nicht fest.