Prozessauftakt Nicky Verstappen (11) wurde vor seiner Ermordung sexuell missbraucht

Maastricht · Nach mehr als 20 Jahren wird der Fall Nicky Verstappen vor Gericht verhandelt. Der Tatverdächtige Jos B. beteuert seine Unschuld. Das Gericht sieht ausreichend Beweise dafür, dass Nicky vor seinem Tod sexuell missbraucht wurde.

Foto: Leah Hautermans/Polizei NL

Vor 20 Jahren wurde der elfjährige Nicky Verstappen tot nahe der deutsch-niederländischen Grenze entdeckt. Nachdem in diesem Jahr der mutmaßliche Täter ermittelt und im Sommer in Spanien gefasst wurde, entschied das Gericht am Mittwoch in Maastricht über eine Verlängerung der Untersuchungshaft.

Gericht: Genügend Beweise für sexuellen Missbrauch

Blut, das auf Nickys Unterkörper gefunden worden war, deute auf sexuellen Missbrauch kurz vor dem Tod des Elfjährigen hin. Daher sei ein natürlicher Tod des Jungen für das Gericht nicht plausibel. Die Spuren B.s auf dem Unterkörper würden zudem darauf hindeuten, dass Jos B. Nicky zeitweise festgehalten habe. Das Gericht geht davon aus, dass die Person, die den Elfjährigen missbraucht hat, auch für seinen Tod verantwortlich ist.

Die Untersuchungshaft von Jos B. wird verlängert. Es bestehe erneute Fluchtgefahr, auch sein Besitz von Kinderpornographie ging in die Begründung mit ein.

Der 55-Jährige beteuerte zuvor seine Unschuld. Er habe den Jungen nicht entführt, sexuell missbraucht und getötet, sagte der Niederländer.

Die Staatsanwaltschaft will Jos B. wegen Totschlags anklagen, da für Mord unter anderem die Indizien, die für einen Vorsatz sprechen würden, unzureichend seien. Für Totschlag gibt es in den Niederlanden Haftstrafen mit bis zu 15 Jahren.

Für die erste öffentliche Sitzung hatte das Gericht in Maastricht zwei zusätzliche Gerichtssäle bereitgestellt, um dem großen Interesse der Öffentlichkeit entgegen zu kommen. Ein dritter Saal stand der Presse und Angehörigen zur Verfügung. Bei dieser ersten formalen Sitzung ging es zunächst nur um den Stand der Ermittlungen. Das Hauptverfahren verzögert sich: Der mutmaßliche Täter soll zunächst psychiatrisch untersucht werden.

Ende November wurde bekannt gegeben, dass B. sich in einer Klinik in Utrecht untersuchen lassen muss. Diese Klinik hat jedoch eine Warteliste von vier Monaten, die psychologische Untersuchung selbst soll etwa sechs Wochen dauern. Die Staatsanwaltschaft erwartet daher, dass das Verfahren vermutlich inhaltlich erst im Herbst 2019 fortgesetzt wird. Eine zweite formale Sitzung wird es am 8. März geben.

Bei der Untersuchung wird festgestellt, inwieweit der Verdächtige zur Rechenschaft gezogen werden kann und wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass er zum Wiederholungstäter werden könnte.

Staatsanwaltschaft: 21 DNA-Spuren auf Nicky gefunden

Auf der Kleidung und der Leiche von Nicky waren 21 Spuren entdeckt worden, die alle mit der DNA des Angeklagten übereinstimmen sollen. Das verkündete der Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Bei der Untersuchung seien 18 Spuren auf der Unterhose gefunden worden, eine auf seinem Pyjama und eine am Körper des Jungen. Daneben seien auch drei Haare gefunden worden, deren DNA B.s entsprechen solle. Da Jos B. den Elfjährigen weder gekannt haben noch im Sommercamp gewesen sein soll, müssten diese Spuren erklärt werden, betonte der Staatsanwalt. Ihm zufolge käme eine Sekundärübertragung nicht in Betracht, wonach die DNA von Jos B. über eine dritte Person auf Nicky gelangt wäre.

Sein Verteidiger Gerald Roethof bezweifelt derweil, dass die Beweise für eine Verurteilung ausreichen. Der sexuelle Missbrauch sei nicht bewiesen und auch die Todesursache nie zweifelsfrei festgestellt worden. „Wir wollen doch nicht, dass jemand fälschlicherweise verurteilt wird für ein Verbrechen, dass er nicht begangen hat.“

Der Mordfall Nicky Verstappen
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Der Mordfall Nicky Verstappen

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Bereits Anfang November bestritt der Verdächtige, den Elfjährigen missbraucht oder getötet zu haben. Roethof: „Er hat gesagt, dass er nicht an dem Tod von Nicky beteiligt war, ihn nicht sexuell missbraucht hat und ihn weder entführt noch mitgenommen hat.“

Der Angeklagte schwieg während der Sitzung weitgehend und wollte sich auch auf Drängen der Richter nicht dazu äußern, was er zur Tatzeit auf der Brunssumerheide getan hatte und wie seine DNA auf den Körper des Jungen und dessen Unterhose gelangt sei. Er werde sich äußern, „wenn mir alles deutlich ist und die Zeit reif“, sagte er.

Emotionale Sitzung für Nickys Familie

Im Gerichtssaal war die Familie des Jungen erstmals mit dem mutmaßlichen Täter direkt konfrontiert worden. Während dieser ersten Pro-Forma-Sitzung wurden viele für sie schmerzhafte Details des Falls angesprochen, die Tageszeitung „De Limburger“ berichtet von emotionalen Szenen. Als Jos B. den Raum für eine Unterbrechung verließ, soll Nickys Mutter ihm zugerufen haben: „Schau mich an, B.!“

Was genau im August 1998 mit Nicky Verstappen passiert ist, ist noch immer nicht geklärt. Der elfjährige Nicky war im August 1998 im Naturpark Brunssummerheide im Südosten der Niederlande während eines Sommercamps verschwunden. Einen Tag später wurde seine Leiche gefunden, der niederländische Junge war sexuell missbraucht worden.

Der Mann aus Simpelveld war am 26. August in der Nähe von Barcelona festgenommen worden, als er sein Versteck verließ. Der Mordfall hatte über Jahre hinweg immer wieder die niederländische Öffentlichkeit bewegt. Der mutmaßliche Täter konnte identifiziert werden, nachdem die Forschung die Nutzung alter DNA-Spuren möglich machte, die auf Nicky Verstappens Kleidung gefunden worden waren. Er wurde am 6. September an die Niederlande ausgeliefert. Er war bereits kurz nach der Tat vernommen worden, weil er am Tatort gesehen worden war.