Prügelei an Bord: Jet kehrte um
Pärchen aus Köln soll 600 Euro für die Verspätung erhalten. Woher kam der Alkohol?
Düsseldorf. Nach Punta Cana in der Dominikanischen Republik startete ein Pärchen aus Köln im April vergangenen Jahres vom Düsseldorfer Flughafen aus. Einige Stunden später hatten die beiden nicht etwa den freien Blick aufs Meer, sondern auf den heimischen Dom. Die Maschine hatte über der Normandie umgedreht, weil es an Bord eine handfeste Prügelei gegeben hatte, und landete wieder in Köln. Nun fordern Gaby S. und Erwin G. von der Fluggesellschaft Air Berlin 1200 Euro Entschädigung. Seit Dienstag wird darüber vor dem Düsseldorfer Zivilgericht verhandelt.
Der Vorfall vom 18. April 2014 hatte überregional für Aufsehen gesorgt. Mit 280 Passagieren war der Airbus von Düsseldorf aus gestartet. Schon kurz nach dem Start gab es Ärger. Zwei stark angetrunkene Männer gerieten in Streit mit einem anderen Fluggast. Zunächst beleidigten sie den Mann, dann soll das Duo auch handgreiflich geworden sein.
Die Stewardessen sollen sich darum bemüht haben, die Streithähne zu beruhigen. Vergeblich. Die beiden Randalierer forderten noch mehr Alkohol, den man ihnen aber nicht geben wollte. Weil die Lage außer Kontrolle geriet, entschloss sich der Pilot über Frankreich zum Wendemanöver und kehrte um.
Nach der Landung in Köln wurden die beiden Betrunkenen aus dem Flieger geholt und zur Polizei gebracht. Mit sieben Stunden Verspätung konnte das Paar aus Köln dann doch noch den Traumurlaub antreten.
Doch für Gaby S. und Erwin G,. war die Angelegenheit damit nicht erledigt. Sie waren der Meinung, dass man die beiden sichtlich angetrunkenen Herren erst gar nicht hätte an Bord lassen dürfen. Dass es überhaupt zu der Schlägerei über den Wolken kommen konnte, sei darum Schuld der Fluggesellschaft Air Berlin.
Bisher haben Zivilgerichte in ähnlichen Fällen zwei völlig unterschiedliche Urteile gefällt. Einmal wurde eine Prügelei im Flieger als „außergewöhnliches Ereignis“ gewertet, für das die Fluggesellschaft nicht verantwortlich sei.
Ganz anders ein Urteil aus Berlin: Hier merkten die Richter an, dass im Flieger selbst Alkohol verkauft wird. Darum müsse man damit rechnen, dass angetrunkene Passagiere Probleme machen können. Darauf müsse das Personal vorbereitet sein.
Das Zivilgericht wollte sich am Dienstag noch nicht festlegen. Es gebe aber angeblich Zeugen, die gesehen haben, wie die beiden Randalierer sich im Duty-Free-Shop reichlich mit Alkohol eingedeckt hatten. Sollte sich das bewahrheiten, würde der Klage stattgegeben.
Die Anwälte einigten sich am Dienstag erst einmal auf einen Vergleich. 600 Euro soll Air Berlin zahlen. Wenn die beiden Parteien dem jedoch nicht zustimmen, wird es am 20. April ein Urteil geben.