Rapper Bushido freigesprochen
Berlin (dpa) - Der Rapper Bushido ist vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. Das entschied das Berliner Amtsgericht Tiergarten am Donnerstag. Dem 35-Jährigen war zur Last gelegt worden, einen Fan mit einem Schuh geschlagen zu haben.
Von den Vorwürfen sei nichts übrig geblieben, sagte Richter Torsten Dube.
Ein mitangeklagter Nachbar des Musikers (45) wurde ebenfalls freigesprochen. Das angebliche Opfer verweigerte die Aussage. Der 17-Jährige war erst vor kurzem aus dem Gefängnis gekommen.
Laut Anklage soll Bushido, der eigentlich Anis Mohamed Youssef Ferchichi heißt, den Fan im Mai 2013 vor dem Haus des Musikers im Ortsteil Lichterfelde mit einem Schuh attackiert haben. Zuvor soll der 45-Jährige den Jugendlichen geohrfeigt haben. „Es ist sehr unerfreulich, dass sich die Angeklagten diesen Vorwürfen aussetzen mussten“, bedauerte Richter Dube. Die Staatsanwaltschaft hatte selbst die Freisprüche beantragt. Die Angaben von Bushido seien nicht zu widerlegen, sagte der Ankläger.
Zuvor hatte der Musiker, der mit T-Shirt und Blouson vor Gericht erschien, wortreich Stellung bezogen. „Alle Schuhe, die vor Ort waren, waren an den Füßen“, wies er die Vorwürfe zurück. Mehrere Jugendliche hätten am Nachmittag des 17. Mai zum wiederholten Mal an seiner Tür geklingelt. Er habe sich belästigt gefühlt. Die Aufforderung, zu verschwinden, hätten sie ignoriert. Er sei dann hinausgegangen und habe seinen Nachbarn herangewunken.
Die Jugendlichen standen demnach mit einem Auto in seiner Einfahrt, der Wagen sei weggefahren und der 17-Jährige dortgeblieben. Als dieser mit den Worten „Was willst Du Hund?“ näher gekommen sei, habe der Nachbar den 17-Jährigen weggeschubst. Dieser sei gestolpert und hingefallen. Verletzungen habe er nicht gesehen. Er habe dann die Polizei gerufen, sagte Bushido. Er habe zunächst nicht gewusst, dass der 17-Jährige ihn angezeigt habe. Bushido erstattete eine Anzeige wegen Bedrohung. Nach dem Urteil verließ der Rapper rasch das Gericht, ohne sich zu äußern.