Raser muss nach tödlichem Unfall fast vier Jahre in Haft
Der schreckliche Unfall hatte im Sommer für großes Aufsehen gesorgt: Viel zu schnell rast ein Autofahrer eine alte NS-Aufmarschstrecke in Nürnberg entlang und erfasst dabei eine junge Skaterin aus Dortmund. Sie stirbt. Nun muss der Mann fast vier Jahre in Haft.
Nürnberg (dpa). Ein Raser ist zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden, weil er im Sommer eine Inline-Skaterin aus Dortmund in Nürnberg angefahren und getötet hat. Das Amtsgericht sprach den 27-Jährigen am Freitag wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Außerdem darf er viereinhalb Jahre keine Fahrerlaubnis mehr bekommen.
Die Tat sei nicht einfach ein tragischer Unfall gewesen, sondern ein schweres Vergehen, sagte Richter Siegfried Spliesgart in seiner Urteilsbegründung. „Wenn ich mich betrunken in mein Auto setze und mit 129 Stundenkilometern über die Große Straße brettere, kann ich es nicht vermeiden, jemanden tot zu fahren.“ Der 27-Jährige habe gleich aus mehreren Gründen nicht fahren dürfen: Weil er betrunken war, weil das Auto nicht zugelassen und außerdem nicht versichert war.
Der Mann raste am Abend des 11. Juni mit einem fast 300 PS starken Wagen mehrmals die Große Straße in Nürnberg auf und ab - eine ehemalige NS-Aufmarschstrecke, die beliebt bei Freizeitsportlern ist. Auch zum Unfallzeitpunkt waren viele Menschen dort unterwegs. Der Wagen erfasste die 18 Jahre alte Skaterin, die mit ihrer Schwester gerade die Straße überqueren wollte. Die junge Frau wurde rund 70 Meter durch die Luft geschleudert und starb noch an der Unfallstelle.
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und elf Monate Haft gefordert, die Verteidigung drei Jahre und einen Monat. Aus Sicht der Anklage war der Mann aus „Übermut“ und „Angeberei“ sowie „zu seinem persönlichen Vergnügen“ so schnell gefahren. Nach dem Unfall reduzierte die Stadt an der Strecke die erlaubte Höchstgeschwindigkeit und sorgte für weitere Sicherheitsmaßnahmen.
Die 24 Jahre alte Schwester des Opfers sagte im Prozess als Zeugin aus. Der Vertreter der Nebenklage sagte, die Familie werde das Urteil akzeptieren. Der Verteidiger des 27-Jährigen kündigte dagegen an, in Berufung zu gehen. Seiner Ansicht nach ist die Strafe zu hoch.