Rechtsmediziner stellt Einsatz von K.o.-Tropfen in Bordellen in Frage
Rechtsmediziner stellt Einsatz von K.o.-Tropfen in Bordellen in Frage.
Düsseldorf. Wurden in den Düsseldorfer Bordellen an Rethelstraße und Worringer Straße Kunden bewusst mit einem Cocktail aus Kokain, Alkohol und Medikamenten betäubt — oder war alles ganz anders? Im Prozess gegen Monder T. (29), den ehemaligen Geschäftsführer des Erotik-Hotels „Las Viva“, sagte am Dienstag Thomas Daldrup, Rechtsmediziner an der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität aus. Was der Gutachter über die Wechselwirkung von Kokain mit Alkohol und anderen Stoffen zu sagen hatte, gefiel vor allem der Verteidigung.
So könne die Kombination des Rauschgiftes mit Hochprozentigem zu einer Art „Kaufrausch“ führen. Während der Alkohol enthemmt, verhindere das Kokain die Müdigkeit. Daldrup: „Man fühlt sich sauwohl. Wie unter Freunden und hat Vertrauen.“ Das könne dazu führen, „Kosten zu tragen und Dienstleistungen anzunehmen“, für die man unter normalen Umständen nicht so viel Geld ausgeben würde. Dies würde die horrenden Summen erklären, die von den Konten der Freier abgebucht wurden.
Fraglich ist auch, ob den Kunden tatsächlich K.o.-Tropfen verabreicht wurden, wie die Staatsanwaltschaft behauptet. Auch dafür hat der Rechtsmediziner eine Erklärung. Wer Kokain und Alkohol parallel konsumiert, trinkt dann oft mehr als normal: „Während das Kokain seine Wirkung nach ein bis zwei Stunden verliert, bleibt der Alkoholwert auf einem hohen Niveau.“ Das könne dann zu dem Gefühl führen, dass man K.o.-Tropfen zu sich genommen habe. Der hohe Alkoholpegel erkläre außerdem die Erinnerungslücken bei einigen Zeugen.
Außerdem berichtete Daldrup über Fälle, die er untersucht hatte. Bei einem schwedischen Professor wurden zum Beispiel Spuren von Kokain, dem Beruhigungsmittel Diazepam und anderen Medikamenten nachgewiesen. Allerdings seien drei mal so viele Reste von Diazepam wie von dem Rauschgift entdeckt worden. Das deute eher darauf hin, dass der Akademiker das Mittel über eine längere Zeit eingenommen habe und nicht als Cocktail mit Kokain. Allerdings: Völlig ausschließen konnte der Rechtsmediziner die Version der Staatsanwaltschaft aber auch nicht.
Insgesamt seien die Spuren von Medikamenten auch nicht plausibel. So hatte Daldrup unter anderem bei der Analyse Reste von Anti-Depressiva ausgemacht: „Die wirken aber erst, wenn man sie über drei oder vier Wochen eingenommen hat.“ Als Beigabe für einen Cocktail mit K.o.-Tropfen seien sie völlig ungeeignet. Sein Eindruck sei vielmehr gewesen: „Hier stimmt was nicht.“
Der Prozess wird fortgesetzt.