Reiseminderung wegen Dreharbeiten an Bord
Reiseminderung wegen Dreharbeiten an Bord Bonn (lnw) Wegen Beeinträchtigung durch Dreharbeiten für die ZDF-Serie „Traumschiff“ bekommt ein Berliner Ehepaar Geld zurück.
Das Amtsgericht Bonn gab einer Klage des Rentnerpaars auf Reisepreisminderung statt. Wie eine Gerichtssprecherin am Freitag bestätigte, muss das Bonner Reiseunternehmen den 82 und 79 Jahre alten Eheleuten für die Reisetage, an denen auf ihrem Kreuzfahrtschiff gedreht wurde, 1022,76 Euro zurückzahlen. Das ist eine Minderung um 20 Prozent an zwölf Drehtagen.
Die Eheleute hatten die 26-tägige Kreuzfahrt von Vietnam nach Neuseeland auf der „MS Amadea“ für 11 080 Euro gebucht. Was die erfahrenen Kreuzfahrer nicht wussten: Das relativ kleine Schiff mit 600 Passagieren ist seit Anfang 2015 Drehkulisse für die „Traumschiff“-Serie. Entsprechend waren immer Teile des Luxusliners, vor allem das Promenadendeck, für Aufnahmen mit Sascha Hehn als Traumschiff-Kapitän und Heide Keller als Chefstewardess gesperrt. Das Ehepaar fühlte sich auch gestört durch lautes Hämmern und Sägen und Megafon-Anweisungen an die Darsteller und das übrige Filmteam. Als Passagier sei man stets auf der Flucht vor dem Filmteam gewesen.
Es gehöre zum Vertrag einer ordnungsgemäßen Reise, so das Urteil der Bonner Amtsrichterin, dass Passagiere jederzeit alle Freizeitmöglichkeiten nutzen könnten. Einschränkungen beispielsweise durch die Absperrungen des Promenadendecks für die Dreharbeiten seien ein Reisemangel und müssten nicht hingenommen werden. (AZ: Amtsgericht Bonn 101C 423/15)