Rethelstraße: Rotlicht-Kronzeuge im Zwielicht
Der Mann hat jahrelang in dem Bordell an der Rethelstraße Kokain verkauft. Ist seine Aussage noch glaubwürdig?
Düsseldorf. Er war der Kronzeuge, der den Rotlicht-Skandal um die Düsseldorfer Rethelstraße erst ins Rollen brachte. Krystian K. sollte bezeugen, dass in den Bordellen Kunden mit Alkohol, Rauschgift und Medikamenten willenlos gemacht worden sind, um anschließend deren Konten mit Hilfe von Kreditkarten abzuräumen. Freitag saß der 33-Jährige selbst auf der Anklagebank des Schöffengerichts. Dabei kam heraus, dass der Koch jahrelang auf eigene Rechnung in den Etablissements Kokain verkauft hat — teilweise sogar in großem Stil.
Zuvor hatte Krystian K. bereits in einem Verfahren gegen die Rocker der Bandidos ausgesagt. Dabei erzählte der Koch auch von seinen Erlebnissen an der Rethelstraße. Er sei dann von der Polizei „gedrängt“ worden, weitere Angaben zu machen. „Dabei habe ich mich selbst belastet. Heute würde ich das nicht mehr so machen“, erklärte der 33-Jährige.
Bei seinen Auftritten als Kronzeuge im Rotlicht-Prozess wurde Krystian K. von einem Großaufgebot an Sicherheitskräften begleitet, das Landgericht verwandelte sich regelrecht in eine Festung. Doch nach acht Verhandlungstagen verweigerte der vielfach vorbestrafte Koch die Aussage, weil er sich zunehmend um Kopf und Kragen redete. Ob seine Aussagen in dem Prozess, der noch läuft, glaubwürdig sind, erscheint vor dem Hintergrund des gestrigen Verfahrens zweifelhaft.
Insgesamt neun Fälle von Drogenhandel wurden dem 33-Jährigen zur Last gelegt. Bei einer Geburtstagsfeier von Rotlicht-König Bert Wollersheim hatte Krystian K. 300 Gramm Kokain im Wert von 12 000 Euro an die Gäste verkauft. In anderen Fällen ging es um 50er-Päckchen von je einem Gramm.
Krystian K. erklärte, dass er in ständiger Angst lebt und seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt habe. Aus dem Zeugenschutzprogramm ist er herausgeflogen. Geld vom LKA, mit dem der Koch sein Hotel bezahlen sollte, setzte er in Drogen um. „Verbrechen lohnt sich nicht“, so sein Schlusswort. Verurteilt wurde er zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung.