Richter: Hoverboards sind auf der Straße verboten
Düsseldorf. Ohne Versicherungsschutz darf ein Hoverboard nicht im öffentlichen Straßenraum bewegt werden — auch nicht auf dem Gehweg. Das entschied gestern der Düsseldorfer Amtsrichter Dirk Kruse.
Damit wurde vermutlich erstmals in Deutschland eine Grundsatzentscheidung getroffen, wie mit dem Spaß-Vehikel umzugehen ist.
Dass es Oleg B. getroffen hat, war reiner Zufall. Der 40-Jährige war im August mit seinem Hoverboard in Düsseldorf auf dem Bürgersteig unterwegs gewesen. „Mit höchstens sieben oder acht Kilometern“, wie der Angeklagte erklärte. Dabei war er einer Polizeistreife aufgefallen. Die Beamten schrieben eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz und ohne Führerschein. 1200 Euro Strafe sollte das kosten. Oleg B. legte Einspruch ein.
Einen Führerschein legte er gestern in der Verhandlung vor. Übrig blieb der fehlende Versicherungsschutz. „Entscheidend ist, dass das Fahrzeug mehr als sechs Kilometer schnell ist“, stellte der Richter fest. Darum müsse ein Hoverboard eine Versicherung haben. Er könne sich auch nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber Hoverboards jemals offiziell zulassen werde. Der 40-Jährige kam allerdings mit eine Ermahnung und einer Geldstrafe von 450 Euro „auf Bewährung“ davon.