Richter sieht Grenzen beim Rauchen in Wohnungen
Düsseldorf (dpa) - Raucher müssen nun auch beim Qualmen in den eigenen vier Wänden mit rechtlichen Problemen rechnen. Ein Düsseldorfer Richter hat die fristlose Kündigung der Mietwohnung eines starken Rauchers als gerechtfertigt eingestuft.
Dessen Klage dagegen habe kaum Erfolgschancen, befand der Richter des Amtsgerichts und lehnte Prozesskostenhilfe für den Raucher ab.
Dem 74-jährigen Raucher war das Mietverhältnis nach 40 Jahren gekündigt worden. Die Vermieterin begründete dies mit der nicht hinnehmbaren Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner. Sie hatte den langjährigen Mieter mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in der Wohnung weniger zu rauchen.
Die Kündigung hält der Amtsrichter angesichts „der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens“ für berechtigt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die schutzwürdigen Interessen Dritter seien höher zu bewerten als die Gewohnheitsrechte des rauchenden Mieters. Am 24. Juli soll der Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt werden (Az: 24 C 1355/13).
Bislang gilt das Rauchen in der eigenen Wohnung als höchstrichterlich geschützte persönliche Freiheit. Der Bundesgerichtshof ließ aber 2006 und 2008 ausdrücklich offen, ob „exzessives Rauchen“ - das schon nach kurzer Mietzeit eine Renovierung nötig macht - als vertragswidrige Nutzung angesehen werden kann. Wenn die Wohnung durch das Qualmen regelrecht beschädigt werde und Schönheitsreparaturen zur Beseitigung nicht mehr ausreichen, komme ebenfalls eine Schadensersatzpflicht in Betracht.
Wenn der Rauch andere in ihren Wohnungen belästigt, sind deren Rechte tangiert: „Das ist so ähnlich wie beim Grillen“, sagte der Geschäftsführer der Düsseldorfer Mietervereins, Eckehard Breuch, der „Westdeutschen Zeitung“. „Das ist auch grundsätzlich erlaubt, man darf aber nicht benachbarte Wohnungen verräuchern.“
Der Deutsche Mieterbund hatte bereits darauf hingewiesen, dass sich die Beschwerden von Nichtrauchern über ihre rauchenden Nachbarn mehren. Je mehr rauchfreie Räume in den vergangenen Jahren entstanden sind, umso eher würden die verbliebenen Raucher-Oasen als störend empfunden.
Der betroffene Mieter vermutet einen ganz anderen Hintergrund der Kündigung, zumal er nur noch 15 bis 20 Zigaretten am Tag rauche und seine bereits an Krebs gestorbene Frau zu Lebzeiten in der Wohnung zusätzlich geraucht habe: Die Vermieterin könne bei der Neuvermietung der Wohnung in der begehrten Wohnlage erheblich mehr Miete kassieren.