Rockerprozess in Duisburg bleibt friedlich

Duisburg (dpa). Unter massivem Polizeischutz hat am Donnerstag in Duisburg der Prozess um einen Mord im Rockermilieu begonnen. Angeklagt ist ein Mitglied des Motorradclubs „Hells Angels“.

Dem 31- Jährigen wird vorgeworfen, am Abend des 8. Oktober 2009 ein Mitglied der verfeindeten „Bandidos“ erschossen zu haben. Die Bluttat passierte unmittelbar vor dem Duisburger Clubheim der „Bandidos“. Auslöser war möglicherweise Eifersucht. Zum Prozessauftakt hatten beide Motorradclubs Delegationen von zehn Mitgliedern geschickt. Zu Anfeindungen oder Ausschreitungen kam es nicht.

Ob sich der Angeklagte zu den Mordvorwürfen äußern wird, ist unklar. Zum Prozessauftakt wurde nicht einmal die Anklageschrift verlesen. Hintergrund ist ein Antrag der Verteidigung. Die Anwälte des Angeklagten haben die Zusammensetzung des Gerichts gerügt. Das Duisburger Schwurgericht hat sich daraufhin schon nach rund zweieinhalb Stunden wieder vertagt. Auch die geladenen und bereits erschienen Zeugen wurden wieder nach Hause geschickt.

Die Polizei hatte das Landgericht schon am frühen Morgen in einen Hochsicherheitstrakt verwandelt. Auf den Kreuzungen standen Polizisten mit Maschinenpistolen. In den Straßen rund um das Gericht parkten zahlreiche Einsatzfahrzeuge.

Die Delegationen der Motorradclubs hatten sich morgens an unterschiedlichen Stellen in Duisburg versammelt und waren von Polizeikräften getrennt bis zum Gerichtsgebäude eskortiert worden. Ihre Harley-Davidson-Maschinen hatten die Rocker allerdings zu Hause gelassen. Sowohl die „Hells Angels“ als auch die „Bandidos“ reisten in teuren Limousinen an. Im Vorfeld hatte es Gespräche mit der Polizei gegeben, bei denen für den Prozessauftakt eine Art Friedensabkommen vereinbart wurde.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen vor dem Clubheim „Fat Mexican“ der „Bandidos“ im Duisburger Stadtteil Hochfeld aufgetaucht und aus dem Auto heraus mehrere Schüsse auf sein Opfer abgegeben zu haben. Der 32-Jährige hatte keine Chance und war noch in der Tatnacht im Krankenhaus gestorben. Die Staatsanwaltschaft hat den Angriff als heimtückischen Mord angeklagt. Außerdem wurden zwei unbeteiligte Frauen im Alter von 22 und 43 Jahren beinahe von den Kugeln getroffen. Sie hatten vor dem Club gestanden. Deshalb geht es im Prozess zusätzlich um zweifachen versuchten Totschlag. Das Schwurgericht hat für das Verfahren zunächst sechs Verhandlungstage bis zum 11. Mai vorgesehen. Nächster Fortsetzungstermin ist der 31. März.