Video von Möllemanns Todessprung beschäftigt BGH

Karlsruhe/Münster. Video-Aufnahmen des tödlichenFallschirmsprungs des FDP-Politikers Jürgen Möllemann beschäftigenseit Jahren die Justiz.

Seit Donnerstag befasst sich auch derBundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit ihnen, weil der Urheber desMaterials Schadenersatz verlangt.

Um diese Ansprüche geltend machenzu können, verlangt er von einem TV-Nachrichtensender und einemInternetportal Auskunft darüber, welche Werbeerlöse damit erzieltwurden. Beide hatten die Video-Aufnahmen in Juni 2007 - rund vierJahre nach dem Tod von Möllemann - gezeigt.

Der Kläger war 2003 mitdem FDP-Politiker an Bord eines Sportflugzeugs gewesen und hattedessen Todessprung mit der Kamera aufgezeichnet.