Reform bis Ende 2018 Karlsruhe verlangt drittes Geschlecht im Behördenregister
Karlsruhe (dpa) - Der Gesetzgeber muss das deutsche Geburtenregister künftig besser auf Intersexuelle zuschneiden. Wenn - wie bisher - ein Geschlecht eingetragen wird, dann braucht es neben den Möglichkeiten „weiblich“ und „männlich“ eine dritte Option.
Das entschieden die Karlsruher Richter in einem heute veröffentlichten Beschluss. Der Gesetzgeber muss das Personenstandsrecht nun bis Ende 2018 ändern. Verbände fordern, die Entscheidung zum Anlass für eine umfassende Reform zu nehmen. (Az. 1 BvR 2019/16)
Geklagt hat Vanja, intersexuell, weder Mann noch Frau, geboren mit einem atypischen Chromosomensatz. Nach Schätzungen gibt es mindestens 80 000 intersexuelle Menschen in Deutschland. Seit 2013 besteht die Möglichkeit, die Eintragung im Geburtenregister offen zu lassen, wenn das Geschlecht eines Neugeborenen nicht eindeutig ist.
Diese Variante „fehlende Angabe“ hilft Intersexuellen aus Sicht der Karlsruher Richter aber nicht weiter. Denn dadurch würde nicht abgebildet, dass sie sich nicht als geschlechtslos begreifen, sondern nach eigenem Empfinden ein Geschlecht jenseits von männlich oder weiblich haben. „Der Personenstand ist keine Marginalie“, heißt es in dem Beschluss. „Der Zuordnung zu einem Geschlecht kommt für die individuelle Identität herausragende Bedeutung zu.“
Intersexuellen einen Extra-Eintrag im Geburtenregister zu verwehren, sei deshalb ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, für den das Bundesverfassungsgericht keinen Grund sah. Bürokratischer und finanzieller Aufwand oder die Ordnungsinteressen des Staates ließen die Richter nicht gelten. Ein gewisser Mehraufwand sei hinzunehmen.
Unterstützt wurde Vanja von der Kampagne „Dritte Option“. Den Sieg in Karlsruhe konnten sie am Mittwoch zunächst kaum fassen: „Das grenzt an eine kleine Revolution“, lautete die erste Reaktion. „Endlich ist auch durch das Bundesverfassungsgericht anerkannt worden, dass es mehr Geschlechter gibt als Mann und Frau“, sagte Sprecher Moritz Schmidt.
„Das Urteil ist ein großer Fortschritt in Richtung Freiheit. ... Da kann man einfach nur dankbar sein, dass wir in dem Punkt ein so progressives und modernes Bundesverfassungsgericht haben“, sagte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter zur Entscheidung der Karlsruher Richter.
Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte, auf Karlsruhe sei „wie so häufig Verlass. Das Gericht ist dem Gesetzgeber einmal mehr voraus. Der Erste Senat stärkt mit dieser Entscheidung zum dritten Geschlecht das Selbstbestimmungsrecht intersexueller Menschen.“ Dies sei ein Durchbruch für alle Betroffenen.
Der Gesetzgeber kann bis Ende 2018 einen dritten Geschlechtseintrag schaffen - etwa „inter“ oder „divers“, wie es Vanja gefordert hat. Er kann aber auch ganz auf einen Geschlechtseintrag verzichten.
Der Deutsche Ethikrat hatte empfohlen, den zusätzlichen Eintrag „anderes“ zuzulassen. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte setzt sich für diese Variante ein. „Für die Selbstidentifikation kann eine offizielle Bestätigung wichtig sein, zum Beispiel bei transgeschlechtlichen Menschen“, sagte Referentin Petra Follmar-Otto. Sie schlägt zudem vor, nach der Geburt zunächst nichts ins Personenregister einzutragen. „Ab 14 Jahren sollen Kinder dann selbst über ihren Geschlechtseintrag entscheiden können.“
Vanjas Anwältin Katrin Niedenthal geht davon aus, dass sich die Entscheidung auch auf andere Lebensbereiche auswirken wird. Das Bundesverfassungsgericht stellte nämlich ausdrücklich fest, dass das Verbot, jemanden aufgrund seines Geschlechts zu diskriminieren, nicht nur Frauen und Männer schütze.
„Historisch“ nennt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes deshalb die Entscheidung. Für intergeschlechtliche Menschen sei dies die Anerkennung ihres jahrzehntelangen Kampfes für Selbstbestimmung. Behördenchefin Christin Lüders forderte eine umfassende Reform der Rechtslage hin zu einem modernen Geschlechtsidentitätsgesetz.
Dafür spricht sich auch Follmar-Otto vom Menschenrechtsinstitut aus. Besonders wichtig sei neben dem dritten Geschlechtseintrag ein klarstellendes Verbot, geschlechtsangleichende Operationen an Kindern vorzunehmen. „Im Jahr gibt es etwa 1500 solcher medizinischer Eingriffe“, sagte Follmar-Otto. Eltern sollten nicht stellvertretend für ihre Kinder in eine solche Operation einwilligen dürfen, soweit es nicht um die Abwehr einer Lebensgefahr gehe.
Lucie Veith, Sprecherin des Vereins Intersexuelle Menschen, hofft, dass mit der Gerichtsentscheidung weniger Leute annehmen, dass sich intersexuelle Menschen operieren lassen müssten, um optisch klar einem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzugehören. „Es ist traurig, dass wir immer noch viele Anfragen von Eltern intersexueller Kinder haben, die fragen, wann der beste Zeitpunkt für einen medizinischen Eingriff sei“, sagte Veith. „Der ist nie - außer das Kind möchte dies klar und ist selbst genügend informiert.“ Man sei froh, „dass endlich eine Rechtsnorm geschaffen wird, die klar sagt, dass intersexuelle Menschen nicht krank sind, sondern die gleichen Rechte haben wie andere Menschen“.
Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) mahnte eine zügige Umsetzung der Entscheidung durch die künftige Bundesregierung an. Das Bundesinnenministerium kündigte dies auch an. Bei der Gestaltung gebe es gewissen Spielraum, sagte ein Sprecher. Die Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2011 zum Transsexuellengesetz hängt seit Jahren zwischen den Ressorts fest.