Verfassungsklage für ein „drittes Geschlecht“
Karlsruhe (dpa) - Nicht männlich, nicht weiblich: Eine Kampagnengruppe um die intersexuelle Vanja hat Verfassungsklage für die Einführung eines „dritten Geschlechts“ eingelegt.
„Wir haben ein Recht auf Geschlecht wie alle anderen auch“, sagte Vanja (26) auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht bei einer Demonstration von etwa 70 Unterstützern in Karlsruhe.
Intersexuelle kommen zwischen den Geschlechtern zur Welt, mit männlichen und weiblichen Körpermerkmalen. Für die schätzungsweise 80.000 Betroffenen in Deutschland gibt es keinen eigenen Geschlechtseintrag. Vanja, bei der Geburt 1989 als weiblich registriert, will durchsetzen, dass der Gesetzgeber eine dritte Variante wie „inter“ oder „divers“ einführen muss.
Zuletzt war Vanja vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Seit November 2013 ist es möglich, das Geschlecht eines Babys offen zu lassen, wenn eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist. Vanja reicht das nicht aus: Eine Leerstelle sei nicht das Gleiche.